Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt aus einem Vertrag möglich oder nicht? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Rücktritt aus einem Vertrag möglich oder nicht? Nehmen wir mal folgenden Fall an, Herr X geht am einem Samstag in ein Küchengeschäft und lässt sich vom Verkäufer Herrn Y überreden, einen Kaufvertrag zu unterschreiben, da das Angebot für die Küche nur noch bis heute gelten würde. Nach dem Wochenende hat Herr X über das Angebot nachgedacht, und festgestellt, das die Küche wohl nicht nach seinen Wünschen entspricht und schickt am Montag Morgen direkt ein Einschreiben an das Küchengeschäft und kündigt den Kaufvertrag. Gleichzeitig ruft er Herrn Y, das er nicht kommen braucht, um den Raum zu vermessen, weil er vom Kaufvertrag zurück treten möchte. Herr Y ist sehr erbost und sagt, das der Vertrag bindend sei. Gleichzeitig verweist er auf die AGBs seines Unternehmens. In den AGBs steht unter anderem folgendes: § 1 1. Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden 2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat [...] Folgende Fragen: Ist wirklich ein Kaufvertrag zu Stande gekommen oder handelt es sich um eine Verbindliche Bestellung? Ist es richtig das nur der Verkäufer das Vertragsverhältnis kündigen kann, oder hat Herr X das Vertragsverhältnis schon beendet? Hat Herr X überhaupt die Chance aus dem Vertrag herraus zu kommen? Da noch keine Bestellung gelaufen ist, keine Lieferung erfolg, sowie auch keine Aktionen seitens der Fa. unternommen worden ist (zum Beispiel Vermessung der Räume von X) Kann die Fa. Schadensansprüche wegen Rücktritts von Herrn X überhaupt verlangen? Schönen Sonntag Euch und danke für Antworten Gruß Arox |
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| AW: Rücktritt aus einem Vertrag möglich oder nicht? Also ein Vertrag besteht aus Angebot und Annahme, die sich beide inhaltlich decken müssen. Wie beschrieben liegt hier ein vollständig unterschriebener Kaufvertrag vor, also wird irgendwann (wohl der Verkäufer) eine bestimmte Küche angeboten haben, der Käufer das Angebot angenommen haben. Ein Vertrag ist somit zustande gekommen. Die AGBs ändern daran auch nichts. Die sind ja nur für den Fall da, dass a) ein Kunde ein Angebot abgegeben hat, welches b) der Verkäufer noch nicht angenommen hat. Hier liegt jedoch bereits ein Kaufvertrag vor, die AGBs sind somit ja gar nicht einschlägig. Einzige Möglichkeit - denke ich - wäre wohl eine Anfechtung. Aber da ist jetzt für mich auch kein Anfechtungsgrund ersichtlich... Dass das Verhalten des Verkäufers nicht sonderlich kulant ist, ist ja wohl klar |
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| AW: Rücktritt aus einem Vertrag möglich oder nicht? Handelt es sich etwa um diese Küche: http://www.cleverkuechenkaufen.de/Rueckgaberecht.html Mal davon abgesehen: - Zunächst wird oben behauptet, es sein ein Kaufvertrag zustande gekommen; weiter unten wird gefragt, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Da kann was nicht stimmen. Oder war es nur die Bestellung? - die AGBs widersprechen m.E. auch den Grundzügen des Vertragsrechts, Insofern ist es fraglich,ob sie Vertragsbestandteil werden -es wäre zu prüfen, ob es sich um einen Werkvertrag handelt und nicht um einen Kaufvertrag |
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| AW: Rücktritt aus einem Vertrag möglich oder nicht? Vielleicht ist es ja auch ein gemischter Kauf-/Werkvertrag. Aber wenn er schreibt, dass der Vertrag abgeschlossen wurde, so ist es ja erstmal egal, welche Art, solange er nur wirksam abgeschlossen wurde. Und ob die AGB wirksam sind oder nicht, hat meiner Meinung nach ja nichts mit der Frage zu tun, oder? Zurücktreten kann er ja dennoch nicht!? |
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| AW: Rücktritt aus einem Vertrag möglich oder nicht? Zitat:
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| AW: Rücktritt aus einem Vertrag möglich oder nicht? Wodran kann man erkennen, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Mal abgesehen davon, dass es sich wahrscheinlich um einen Werk (lieferungsvertrag) handelt. |
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| AW: Rücktritt aus einem Vertrag möglich oder nicht? Zitat:
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| AW: Rücktritt aus einem Vertrag möglich oder nicht? Hallo zusammen, ich danke für Eure Antworten, ob es sich um ein Werksvertrag handelt, würde ich mit nein antworten, da bei X auf dem Durchschlag deutlich Kaufvertrag steht. Was mich nur stutzig macht ist die Tatsache, das eigentlich nur der Verkäufer von dem Vertrag zurück treten kann und zwar laut den AGBs willkürlich. Hat in dem Bezug der Käufer, sprich X, keine Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen? Zitat:
Liebe Grüße Arox |
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| AW: Rücktritt aus einem Vertrag möglich oder nicht? Zitat:
was darauf steht, ist doch egal. Wenn die Küche individuell geplant wird, handelt es sich eher um einen Werkvertrag. Beim werkvertrag gilt aber eine längere VerGewährleistung als beim Kaufvertrag. Inofern möchte der Verkäufer natürlich lieber, dass es ein Kaufvertrag ist. Zitat:
Zitat:
Ich glaube nicht, dass diese Klauseln gültig sind. Zitat:
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| AW: Rücktritt aus einem Vertrag möglich oder nicht? Also erstmal was Prinzipielles: Nur weil etwas in einem Vertrag steht, muss es noch lange nicht dem geltenden Recht entsprechen. Daneben sind die AGB doch ganz eindeutig und beziehen sich auf eine ganz andere Konstellation. Diese besagen, dass der Verkäufer ein Angebot innerhalb von 3 Wochen annehmen kann (grob gesagt). D.h. der Vertrag ist ja noch nicht zustande gekommen, es liegt erst ein Angebot vor. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch bereits um Angebot und Annahme, also einen kompletten Vertrag. Von dem kann man nicht einfach so aus Spaß zurücktreten, nur weil man seine Meinung geändert hat. |
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