Dies ist eine Diskussion zu Rückgaberecht bei Auswahlbestellungen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Rückgaberecht bei Auswahlbestellungen folgender fiktiver Sachverhalt: A betreibt einen Ebayshop mit Kleidung in verschiedener Größe. B weiß nicht, welche Größe ihm genau passt und bestellt mehrere zur Auswahl. Da A ein gewerblicher Käufer ist muss er B ein Rückgaberecht einräumen. Laut Ebay AGB hat der Verkäufer ab einem Wahrenwert von 40€ auch das Hin- und Rückporto zu bezahlen. A hat in seiner Artikelbeschreibung aber darauf hingewiesen, dass Auswahlbestellungen nicht aktzeptiert werden und bei Rückgabe einer Mehrfachbestellung das Hin- und Rückporto vom Käufer zu tragen ist und eine Bearbeitungsgebühr von 5€ fällig wird. Meine Fragen: 1. Ist dieser Hinweis in der Artikelbeschreibung des A rechtmäßig? 2. Darf A die 5€ Bearbeitungsgebühr von B einbehalten und nur der Restbetrag zurücküberweisen? 3. Kann B gegen A vorgehen, falls dieser nicht mit diesem Zusatz einverstanden ist? Vielen Dank schonmal für die Antworten. Gruß |
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| AW: Rückgaberecht bei Auswahlbestellungen Hi zu 1: Nein, in meinen Augen nicht. Die Menge, die der Käufer erwirbt, die darf er auch zurückgeben. Einschlägige Norm dürfte hier §312d BGB iVm 355 BGB sein. In 355 I heißt es wörtlich: Zitat:
Versandkosten oberhalb der 40€ dürfen dem Verbraucher nicht auferlegt werden. Das sagt §357 II 3 BGB ausdrücklich. §312i sagt zudem, dass von diesen Vorschriften nicht zu Lasten des Verbrauchers abgewichen werden darf. zu 2: Auch die Bearbeitungsgebühr halte ich für unzulässig. Derartige Gebühren hindern den Verbraucher an der Ausübung seiner Rechte und sind ungültig, ebenfalls §357 BGB. zu 3: ja, natürlich kann er das dann. |
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