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Rückgaberecht bei Auswahlbestellungen

Dies ist eine Diskussion zu Rückgaberecht bei Auswahlbestellungen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 08.11.2011, 16:26
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Rückgaberecht bei Auswahlbestellungen

Hallo,

folgender fiktiver Sachverhalt:

A betreibt einen Ebayshop mit Kleidung in verschiedener Größe.
B weiß nicht, welche Größe ihm genau passt und bestellt mehrere zur Auswahl.
Da A ein gewerblicher Käufer ist muss er B ein Rückgaberecht einräumen. Laut Ebay AGB hat der Verkäufer ab einem Wahrenwert von 40€ auch das Hin- und Rückporto zu bezahlen.
A hat in seiner Artikelbeschreibung aber darauf hingewiesen, dass Auswahlbestellungen nicht aktzeptiert werden und bei Rückgabe einer Mehrfachbestellung das Hin- und Rückporto vom Käufer zu tragen ist und eine Bearbeitungsgebühr von 5€ fällig wird.

Meine Fragen:
1. Ist dieser Hinweis in der Artikelbeschreibung des A rechtmäßig?

2. Darf A die 5€ Bearbeitungsgebühr von B einbehalten und nur der Restbetrag zurücküberweisen?

3. Kann B gegen A vorgehen, falls dieser nicht mit diesem Zusatz einverstanden ist?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 20:31
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AW: Rückgaberecht bei Auswahlbestellungen

Hi

zu 1: Nein, in meinen Augen nicht. Die Menge, die der Käufer erwirbt, die darf er auch zurückgeben. Einschlägige Norm dürfte hier §312d BGB iVm 355 BGB sein. In 355 I heißt es wörtlich:
Zitat:
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Dementsprechend muss es den Verkäufer nicht zu interessieren,ob es sich um "Auswahlbestellungen" handelt.
Versandkosten oberhalb der 40€ dürfen dem Verbraucher nicht auferlegt werden. Das sagt §357 II 3 BGB ausdrücklich. §312i sagt zudem, dass von diesen Vorschriften nicht zu Lasten des Verbrauchers abgewichen werden darf.

zu 2: Auch die Bearbeitungsgebühr halte ich für unzulässig. Derartige Gebühren hindern den Verbraucher an der Ausübung seiner Rechte und sind ungültig, ebenfalls §357 BGB.

zu 3: ja, natürlich kann er das dann.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 00:14
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AW: Rückgaberecht bei Auswahlbestellungen

Vielen Dank für die Antwort - das hat mir sehr weitergeholfen!
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