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Rückgabe von Leihgegenständen ohne Möglichkeit?

Dies ist eine Diskussion zu Rückgabe von Leihgegenständen ohne Möglichkeit? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  • 1 Post By Soliton

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 14:58
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Rückgabe von Leihgegenständen ohne Möglichkeit?

Hallo JuraForum

Mal angenommen eine Tochter zieht bei Ihrer Mutter aus. Die Wohnung löst sich auf und die Möbel werden von der Mutter an die Tochter verliehen. Zusätzlich muss dazu erwähnt werden, dass die Mutter die Möbel sonst hätte einlagern oder verkaufen müssen, da sie selbst weder Platz, noch Gebrauch für die Möbel hat. Heißt; die Mutter selbst hat davon einen Vorteil, dass ihre Tochter einige Möbelstücke vorerst mitnimmt.

Nun zieht die Tochter 2 Jahre später in eine andere Wohnung und brauch die Möbel selbst nicht mehr. Die Tochter ist inzwischen Harz4 Empfängerin und erhält Unterhaltersatz, da die Mutter keinen Unterhalt mehr zahlen kann. Die Tochter bietet der Mutter nun an, ihr die Möbel in das 250Km entfernte Dorf zu fahren, mit Hilfe ihres Freundes, da sie selbst keinen Führerschein hat.
Allerdings kann sie als Harz4 Empfängerin weder einen Transporter, noch die Spritkosten von ca 230€ tragen. Sie bietet deshalb ihrer Mutter an, soweit es ihr möglich ist einen Teil in Form der Organisation und der Durchführung zu übernehmen, sofern die Mutter den finanziellen Teil trägt.
Als zweiten Vorschlag bietet sie an, die Möbel zu verkaufen und der Mutter den Erlös zu zahlen.

Die Mutter lehnt den Vorschlag des Verkaufes ab. Auch die finanziellen Kosten will sie nicht tragen, da sie mit ihrer Tochter inzwischen stark zerstritten ist und somit will, dass die Tochter sich bei Freunden, Bekannten o.a. Geld für die ganze Aktion leiht.
Die Tochter fragt alle Personen in ihrem Umfeld, jedoch erklärt sich keiner bereit, ihr das Geld zu leihen.
Dies teilt die Tochter nun der Mutter mit, da sie selbst nur noch 1 Woche zum Umzug hat, der von der Arbeitsagentur übernommen wurde, hat sie nun ein echtes Zeitproblem.

Wie ist nun die Rechtslage, wenn die Tochter nun gezwungener Maßen die Möbelstücke verkauft, bzw verschenkt (Teile der Möbel sind durch einen EInbruch im Dach beschäfigt worden, als die Tochter die Möbelstücke zwangsläufig vorerst bei Freunden untergebracht hatte, obwohl sie schon zu dem damaligen Zeitpunkt ihrer Mutter gesagt hatte, dass sie keinen Platz für die Möbel habe, wo sie garantieren kann, dass die Möbel dort sicher stehen können)?

Die Tochter hat faktisch den Willen, die Möbelstücke zurückzugeben, aber schlichtweg keine finanziellen Möglichkeiten. Kann die Mutter sie nun dafür belangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:44
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AW: Rückgabe von Leihgegenständen ohne Möglichkeit?

Bei der Leihe muss der Entleiher die geliehene Sache nach Beendigung der Leihe zurückgeben, das ist also eine Bringschuld. Somit die Sache zurückbringen zum Verleiher.

Ausnahmsweise vielleicht dann nicht, wenn der Verleiher - hier die Mutter - nach der Übergabe der Sache an die Tochter umgezogen ist und (ohne der Tochter die Möglichkeit der Rückgabe vor Umzug zu geben) sich dadurch die Entfernung erhöht bzw. die Kosten für den Rücktransport erhöhen. Dafür gibt es bislang aber keinen Anhaltspunkt.

Also bleibt es dabei, dass die Sachen zur Wohnung der Mutter zu bringen sind - auf Gefahr und auf Kosten der Tochter.

Zitat:
Zitat von Becc Beitrag anzeigen
Zusätzlich muss dazu erwähnt werden, dass die Mutter die Möbel sonst hätte einlagern oder verkaufen müssen, da sie selbst weder Platz, noch Gebrauch für die Möbel hat. Heißt; die Mutter selbst hat davon einen Vorteil, dass ihre Tochter einige Möbelstücke vorerst mitnimmt.
Das ändert grundsätzlich nichts daran, dass es sich um eine Leihe handelt und führt hier jedenfalls nicht dazu, dass die Mutter für den Rücktransport zu sorgen hätte.

Zitat:
Zitat von Becc Beitrag anzeigen
Die Mutter lehnt den Vorschlag des Verkaufes ab. Auch die finanziellen Kosten will sie nicht tragen
Das ist ihr Recht.

Zitat:
Zitat von Becc Beitrag anzeigen
Wie ist nun die Rechtslage, wenn die Tochter nun gezwungener Maßen die Möbelstücke verkauft, bzw verschenkt
Problematisch.

Zitat:
Zitat von Becc Beitrag anzeigen
(Teile der Möbel sind durch einen EInbruch im Dach beschäfigt worden, als die Tochter die Möbelstücke zwangsläufig vorerst bei Freunden untergebracht hatte, obwohl sie schon zu dem damaligen Zeitpunkt ihrer Mutter gesagt hatte, dass sie keinen Platz für die Möbel habe, wo sie garantieren kann, dass die Möbel dort sicher stehen können)?
Für den Schaden ist die Tochter verantwortlich - es sei denn, sie hätte damals der Mutter die Rückgabe angeboten und diese hätte die Rücknahme abgelehnt (und zwar grundsätzlich und nicht bloss deshalb, weil die Tochter die Fahrtkosten nicht tragen wollte).

Zitat:
Zitat von Becc Beitrag anzeigen
Die Tochter hat faktisch den Willen, die Möbelstücke zurückzugeben, aber schlichtweg keine finanziellen Möglichkeiten. Kann die Mutter sie nun dafür belangen?
Das ist im Grunde so wie mit jeder Forderung: Ihr Bestehen ist unabhängig davon, ob jemand subjektiv leistungsfähig ist. Die Mutter hat einen Anspruch, den kann sie einklagen. Durchsetzen kann sie ihn letztlich nicht, wenn bei der Tochter nichts zu holen ist. Sie müsste den Gerichtsvollzieher bezahlen, damit die Möbel zu ihr transportiert werden, und könnte die Kosten dann von der Tochter ersetzt verlangen. Wenn die aber nichts hat...
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 23:32
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AW: Rückgabe von Leihgegenständen ohne Möglichkeit?

Hallo, vielen Dank für deine Antwort.
Dies ist allerdings etwas stark ungerecht der Tochter gegenüber. Schließlich war bereits vor der leihe klar, dass sie die Kosten nicht selbst tragen kann. Auch warum dabei gleich der gerichtsvollzieher Eintritt ist m.e. Unklar. Die Tochter streunt sich ja nicht die Dinge zurück zu geben, sondern hat einfach keine finanzielle Möglichkeit! Wo sollte sie denn gerade innerhalb 1 Woche so viel Geld herbekommen? Als 20jahrige Schülerin!
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Alt 01.02.2012, 23:46
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AW: Rückgabe von Leihgegenständen ohne Möglichkeit?

Zitat:
Zitat von Becc Beitrag anzeigen
Schließlich war bereits vor der leihe klar, dass sie die Kosten nicht selbst tragen kann.
Da ist die Frage, wie klar das war. Es könnte zu einer (stillschweigenden) Vereinbarung gekommen sein, wonach die Tochter die Kosten der Rückgabe nicht zu tragen haben würde. Ist aber schwierig.

Zitat:
Zitat von Becc Beitrag anzeigen
Auch warum dabei gleich der gerichtsvollzieher Eintritt ist m.e. Unklar.
Ich habe nur den schlimmsten Fall beschrieben. Von "gleich" kann eh nicht die Rede sein. Erstmal müsste die Mutter klagen und ein Urteil bekommen.

Zitat:
Zitat von Becc Beitrag anzeigen
Die Tochter streunt sich ja nicht die Dinge zurück zu geben, sondern hat einfach keine finanzielle Möglichkeit! Wo sollte sie denn gerade innerhalb 1 Woche so viel Geld herbekommen? Als 20jahrige Schülerin!
Ja, ICH verstehe das schon. Aber ich habe das Gesetz nicht gemacht.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 23:58
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AW: Rückgabe von Leihgegenständen ohne Möglichkeit?

Die Tochter soll der Mutter anbieten, dass sie die Kosten des Rücktransports in Raten abzahlt.

Was anderes scheint mir nicht sinnvoll.
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