Dies ist eine Diskussion zu Rückgabe von Leihgegenständen ohne Möglichkeit? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Rückgabe von Leihgegenständen ohne Möglichkeit? Mal angenommen eine Tochter zieht bei Ihrer Mutter aus. Die Wohnung löst sich auf und die Möbel werden von der Mutter an die Tochter verliehen. Zusätzlich muss dazu erwähnt werden, dass die Mutter die Möbel sonst hätte einlagern oder verkaufen müssen, da sie selbst weder Platz, noch Gebrauch für die Möbel hat. Heißt; die Mutter selbst hat davon einen Vorteil, dass ihre Tochter einige Möbelstücke vorerst mitnimmt. Nun zieht die Tochter 2 Jahre später in eine andere Wohnung und brauch die Möbel selbst nicht mehr. Die Tochter ist inzwischen Harz4 Empfängerin und erhält Unterhaltersatz, da die Mutter keinen Unterhalt mehr zahlen kann. Die Tochter bietet der Mutter nun an, ihr die Möbel in das 250Km entfernte Dorf zu fahren, mit Hilfe ihres Freundes, da sie selbst keinen Führerschein hat. Allerdings kann sie als Harz4 Empfängerin weder einen Transporter, noch die Spritkosten von ca 230€ tragen. Sie bietet deshalb ihrer Mutter an, soweit es ihr möglich ist einen Teil in Form der Organisation und der Durchführung zu übernehmen, sofern die Mutter den finanziellen Teil trägt. Als zweiten Vorschlag bietet sie an, die Möbel zu verkaufen und der Mutter den Erlös zu zahlen. Die Mutter lehnt den Vorschlag des Verkaufes ab. Auch die finanziellen Kosten will sie nicht tragen, da sie mit ihrer Tochter inzwischen stark zerstritten ist und somit will, dass die Tochter sich bei Freunden, Bekannten o.a. Geld für die ganze Aktion leiht. Die Tochter fragt alle Personen in ihrem Umfeld, jedoch erklärt sich keiner bereit, ihr das Geld zu leihen. Dies teilt die Tochter nun der Mutter mit, da sie selbst nur noch 1 Woche zum Umzug hat, der von der Arbeitsagentur übernommen wurde, hat sie nun ein echtes Zeitproblem. Wie ist nun die Rechtslage, wenn die Tochter nun gezwungener Maßen die Möbelstücke verkauft, bzw verschenkt (Teile der Möbel sind durch einen EInbruch im Dach beschäfigt worden, als die Tochter die Möbelstücke zwangsläufig vorerst bei Freunden untergebracht hatte, obwohl sie schon zu dem damaligen Zeitpunkt ihrer Mutter gesagt hatte, dass sie keinen Platz für die Möbel habe, wo sie garantieren kann, dass die Möbel dort sicher stehen können)? Die Tochter hat faktisch den Willen, die Möbelstücke zurückzugeben, aber schlichtweg keine finanziellen Möglichkeiten. Kann die Mutter sie nun dafür belangen? |
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| AW: Rückgabe von Leihgegenständen ohne Möglichkeit? Bei der Leihe muss der Entleiher die geliehene Sache nach Beendigung der Leihe zurückgeben, das ist also eine Bringschuld. Somit die Sache zurückbringen zum Verleiher. Ausnahmsweise vielleicht dann nicht, wenn der Verleiher - hier die Mutter - nach der Übergabe der Sache an die Tochter umgezogen ist und (ohne der Tochter die Möglichkeit der Rückgabe vor Umzug zu geben) sich dadurch die Entfernung erhöht bzw. die Kosten für den Rücktransport erhöhen. Dafür gibt es bislang aber keinen Anhaltspunkt. Also bleibt es dabei, dass die Sachen zur Wohnung der Mutter zu bringen sind - auf Gefahr und auf Kosten der Tochter. Zitat:
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__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Rückgabe von Leihgegenständen ohne Möglichkeit? Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Dies ist allerdings etwas stark ungerecht der Tochter gegenüber. Schließlich war bereits vor der leihe klar, dass sie die Kosten nicht selbst tragen kann. Auch warum dabei gleich der gerichtsvollzieher Eintritt ist m.e. Unklar. Die Tochter streunt sich ja nicht die Dinge zurück zu geben, sondern hat einfach keine finanzielle Möglichkeit! Wo sollte sie denn gerade innerhalb 1 Woche so viel Geld herbekommen? Als 20jahrige Schülerin! |
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| AW: Rückgabe von Leihgegenständen ohne Möglichkeit? Zitat:
Ich habe nur den schlimmsten Fall beschrieben. Von "gleich" kann eh nicht die Rede sein. Erstmal müsste die Mutter klagen und ein Urteil bekommen. Ja, ICH verstehe das schon. Aber ich habe das Gesetz nicht gemacht.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Rückgabe von Leihgegenständen ohne Möglichkeit? Die Tochter soll der Mutter anbieten, dass sie die Kosten des Rücktransports in Raten abzahlt. Was anderes scheint mir nicht sinnvoll.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| geliehene gegenstände, leihgegenstände, rückgabe |
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