Dies ist eine Diskussion zu Rückforderung von Auslagen berechtigt ? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Rückforderung von Auslagen berechtigt ? Folgender fiktiver Sachverhalt: Im Februar eines Jahres wird eine junge Studentin angesprochen in einen Verein für internationalen Jugendaustausch als Betreuerin einzutreten. Damit verbunden ist ein Einsatz als Betreuerin im Juli in einem Jugendcamp in den USA. Die Kosten für den Flug würde der Verein tragen. Die Mitgliedschaft kommt dann jedoch nie zustande, da der Verein den Aufnahmeantrag aus formalen Gründen ablehnt. Die Studentin ist nicht bereit diverse persönliche Angaben zu machen. Am Mitte Mai also rund 6 Wochen vor Abreise, sagt sie ihre Teilnahme am Austauschprogramm. Alle finden es schade, aber es ist nicht problematisch, da innerhalb weniger Tage eine Ersatzbetreuerin gefunden wird. Ein halbes Jahr später, kurz vor Weihnachten, erhält die Studentin ein Einschreiben mit einer Forderung des Vereins. Dieser fordert von ihr die Stornokosten ihres Fluges und die Mehrkosten des Fluges für die Ersatzbetreuerin. Insgesamt 1.500 Euro. Meine Frage: Ist dies rechtens ? Ist die Studentin schadenersatzpflichtig ? Sie wurde nie darüber belehrt, daß sie diese Kosten tragen muß. Als sie ihre Teilnahme absagte, wies sie niemand daraufhin, daß ihr Rücktritt mit enormen Kosten verbunden sein wird. Wie sollte sie sich verhalten ? Ist der Verein im Recht ? |
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| AW: Rückforderung von Auslagen berechtigt ? Aus dem TE ergibt sich, dass der Verein die Flugkosten übernähme! Wo stand dieses geschrieben???? Ein nicht den Regularien ausgefüllter und somit abzulehnender Antrag, dürfte keine Rechtskraft entwickeln. Beweis: Ablehnungsbescheid Wo soll, somit hier ein Schaden entstanden sein??? Ich denke hier eher an einen "unlauteren Vorgang"??? Dani
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Rückforderung von Auslagen berechtigt ? Zunächst mal Danke für Eure Antworten! @BeneQ Nein, es wurde kein Vertrag unterzeichnet. Lediglich ein Mitgliedsantrag, der dann aus formalen abgelehnt wurde. AGB gibt es keine, auch die Vereinssatzung geht nicht soweit ins Detail. @Mars17 Der Schaden, der für den Verein enstanden ist, liegt darin, daß die Flugkosten der Ersatzbetreuerin höher sind als das ursprüngliche Ticket und das Ticket zudem nicht erstattatungsfähig war. Der Verein musste damit die Kosten des nicht angetretenen Fluges der Studentin und zusätzlich die Kosten der Ersatzbetreuerin tragen. Schriftlich fixiert wurde nichts. Die Studentin hat in diesem Sachverhalt alles mündlich mit einem Vereinmitglied, welches die Austauschreisen organisiert, vereinbart. |
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