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Rückabwicklung Grundstückskaufvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Rückabwicklung Grundstückskaufvertrag innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 16.03.2009, 17:20
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Rückabwicklung Grundstückskaufvertrag

Folgender Fall:

A kauft von B ein Haus, vermittelt durch Makler. Da A noch ein Haus besitzt, das zuvor verkauft werden muss, einigt man sich im Kaufvertrag:

Auf die Dauer von einem halben Jahr darf A das neu erworbene Haus nutzen (Nutzungsrecht) gegen Zahlung von monatlich 765 Euro.

Nachdem A zwei Monate im Hause ist, merkt er, dass die Ausführungen des Maklers nicht stimmen (uralte Elektrik unter den Wänden, keine Dämmung etc.) Der Makler hat das explizit nicht benannt. Zudem weist das Exposé als Baujahr 1976 aus, während das Haus nachweislich 1907 gebaut wurde.

A will aus dem KV aussteigen mit der Begründung hinreichender Falschaussagen, und zwar bis zum Ende der halbjährlichen Nutzungszeit. Muss der Eigentümer B ihm dies zugestehen? Und: Wer wickelt den KV wieder zurück?

Danke!
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Alt 17.03.2009, 09:18
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AW: Rückabwicklung Grundstückskaufvertrag

Zitat:
Zitat von kuestenbewohner
Nachdem A zwei Monate im Hause ist, merkt er, dass die Ausführungen des Maklers nicht stimmen (uralte Elektrik unter den Wänden, keine Dämmung etc.) Der Makler hat das explizit nicht benannt. Zudem weist das Exposé als Baujahr 1976 aus, während das Haus nachweislich 1907 gebaut wurde.

A will aus dem KV aussteigen mit der Begründung hinreichender Falschaussagen, und zwar bis zum Ende der halbjährlichen Nutzungszeit. Muss der Eigentümer B ihm dies zugestehen? Und: Wer wickelt den KV wieder zurück?

Danke!
Hat A denn das Objekt gekauft ohne es besichtigt zu haben?

Hat B bestimmte Eigenschaften zugesichert?
Wenn nicht, hat A kein Recht vom KV zurückzutreten, da eine Immobilie "wie gesehen" verkauft wird und sich der Zustand des Objektes sich ja wohl in der Zeit zwischen Abschluss des notariellen KV und Beginn der Nutzung kaum verschlechtert haben wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 21:54
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AW: Rückabwicklung Grundstückskaufvertrag

Kommt drauf an was im Vertrag was explizit in dem schriftlichen Vertrag steht, z.B. das Baujahr im Vertrag falsch angegeben ist, fällt das unter arlistige Täuschung.

Ist der Mangel so schwerewiegend das der Verkäufer den Käufer darauf hinweisen hätte müssen und ist ersichtlich das der Käufer das Haus niemals in diesem zustand, für einen so hohen Preis, gekauft hätte. Kann ich mir durchaus vorstellen das man den Vertrag noch einmal rückabwickeln kann.

Weiterhin ist zu beachten ob der Vertrag notariell beglaubigt wurde oder Auflassung und Eintragung in das Grundbuch schon erfolgt sind.
__________________
Zweifle an allem mindestens einmal und handle es sich um die Aussage 2x2=4

Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.
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