Dies ist eine Diskussion zu Reperatur fehlgeschlagen - Recht auf Nachbesserung im Spezialfall innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Reperatur fehlgeschlagen - Recht auf Nachbesserung im Spezialfall Besitzer K fällt ein Smartphone zu Boden. Dies erleidet einen Sprung im Glas. Leider muss das gesamte Display getauscht werden da das Glas mit dem Display verklebt ist. Besitzer K ruft bei einem örtlichen Reperaturservice für Smartphones an. Hier sagt man zu den Schaden zu reparieren. Techniker B teilt aber K mit er müsse mindestens 2 Wochen warten da das Display momentan nicht lieferbar wäre... K schlägt B vor das Orginalteil selbst zu bestellen und das Handy mit dem Orginalteil vorbeizubringen.... B sagt K das dies kein Problem wäre. Obwohl B K versichert hat das der Austausch nur 2 Werktage dauert muss sich K fast 2 Wochen gedulden... Die Reparatur war aber mangelhaft. Der Kleber mit dem das Display verklebt wurde löst sich ab und das Display ragt bereits nach einigen Tagen leicht aus dem Gehäuse raus... da das Display nicht mehr luftdicht das Gehäuse mit der empfindlichen Elektronik abdeckt bilden sich zusätzlich noch dunkle Flecken auf dem Display nachdem es sich abgelöst hat... B versichert nun K das er zu seiner Reparatur stehe und dies in Ordnung bringe... trotz Versprechen sich zu melden vergehen 2 Wochen ohne das etwas passiert... Nach 2 Wochen schafft Handybesitzer K endlich B zu erreichen... Nun behauptet B das Display hätte einen Schaden und K müsse sich um den Austausch des Displays selbst kümmern da er es ja gekauft habe obwohl er bei Reparatur annahme noch einräumte das durch die Feuchtigkeit der Luft und der fehlerhaften Reparatur das Display wohl beschädigt wurde... K kann natürlich unmöglich ein Display was verbaut und rausgerissen worden ist reklamieren... Wie schaut hier nun die Rechtslage aus... muss K sich um den Austausch des Displays kümmern das angeblich von Anfang an kaputt war? |
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| AW: Reperatur fehlgeschlagen - Recht auf Nachbesserung im Spezialfall Problem ist, dass K beweisen müsste, dass B das Display eventuell beschädtigt hat und es vor Einbau in einwandfreiem Zustand war. K könnte das Display einschicken beim Händler und es reklamieren. Entweder sagt der Händler, dass K (also im Endeffekt B) das Display beschädigt hat oder er tauscht es aus. Hat K (also B) das Display beschädigt, muss er es ersetzen. Dann wäre er schriftlich zur Nachbesserung seiner Reparatur anzuhalten und nach fruchtlosem verstreichen (sagen wir mal 2 Wochen) könnte sich K an einen Rechtsanwalt wenden und die Gewährleistung von B einklagen bzw. den Rechtsanwalt darauf ansetzen. Natürlich nur, wenn das Display wirklich nicht fehlerhaft war bei Lieferung. |
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| AW: Reperatur fehlgeschlagen - Recht auf Nachbesserung im Spezialfall vielen dank soweit.. nur eine frage ist B durch die Annahme und Einbau des angeblich defekten Display nicht verpflichtet dies zu regeln? Wenn K nun ein Display an den Großhändler schickt wo er es bestellt hat dann in einem dementsprechenden Zustand (nach fehlerhaften geklebten Einbau und Ausbau des Displays wodurch das Display natürlich schon gewisse Beschädigungen hat). Hier ist es extrem wahrscheinlich das nun der Großhändler M sofort argumentiert das durch diese extreme Benutzung ein Schaden bei Übergabe unmöglich mehr nachweisbar ist... |
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