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Reihenfolge und Umsatzsteuer für Inkassogebühr

Dies ist eine Diskussion zu Reihenfolge und Umsatzsteuer für Inkassogebühr innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 22.11.2011, 08:29
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Reihenfolge und Umsatzsteuer für Inkassogebühr

Nehmen wir an jemand erhält ein Schreiben vom Inkasso in der die Hauptforderung 130€ beträgt. Der Betrag kann ja mit 1,3 multipliziert werden um die Inkassogebühren zu berechnen, richtig?

Das wären dann 39€. In dem Schreiben werden weiters noch knapp 5€ oder 6€ für Porto angegeben, was auch noch korrekt ist. Allerdings steht da dann auch noch ein Posten von ca. 8€ für Umsatzsteuer aus der Inkassogebühr und den Portokosten.

Jetzt wundert mich das aber, denn bisher habe ich das noch nie gesehen dass die Umsatzsteuer ausgeführt wurde. Wenn ich nach diesem Link gehe http://forum.computerbetrug.de/threa...-werden.12048/

Dann steht da dass keine Umsatzsteuer veranschlagt werden darf weil der Gläubiger ein Unternehmen ist, welches ja vorsteuerabzugsberechtigt ist. Oder verstehe ich das falsch?

Weiter wird in dem Schreiben angegeben dass Zahlungen nur in folgender Reihenfolge berücksichtigt werden.

Gebühren, Zinsen, Hauptforderung. Das wundert mich ebenfalls, denn wenn ich bei der Zahlung angebe dass sie für die Hauptforderung gilt, müsste die dann ja auch darauf verrechnet werden. Vor allem wiederspricht das meinem Verständnis des Grundsatzes, dass das Inkasso Kostenminimierend arbeiten soll. Diese Reihenfolge ist aber genau das Gegenteil davon, weil ja durch die Reihenfolge erreicht werden soll dass der einzige Teil der verzinst werden darf, am längsten bestehen bleibt. Angeblich soll diese Reihenfolge durch einen BGB Paragraphen vorgegeben sein (habe jetzt vergessen welcher das war, 320 oder so?).
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