Dies ist eine Diskussion zu Rechte beim Kauf eines Gebrauchtwagens innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Rechte beim Kauf eines Gebrauchtwagens |
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| AW: Rechte beim Kauf eines Gebrauchtwagens Privatkauf oder Verbraucherkauf? |
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| AW: Rechte beim Kauf eines Gebrauchtwagens Privatkauf |
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| AW: Rechte beim Kauf eines Gebrauchtwagens Dann kommt es entscheidend darauf an was kaputt gegangen ist. Aber sonst kann hier ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vorliegen, gerade weil es Privatkauf ist. |
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| AW: Rechte beim Kauf eines Gebrauchtwagens Angenommen der Verkauf des gebrauchten Fahrzeugs lief folgendermaßen ab: Der Privatverkäufer des PKW´s preist den Wagen mit "alle Wartungen/Service und Zahnriemenwechsel lt. Serviceheft von mir selbst gemacht da ich vom Fach bin. Das Fahrzeug läuft einwandfrei. Sollten nach Kauf des PKW´s Probleme auftreten kann ein Käufer sich jederzeit zwecks Behebung an mich wenden. Das Fahrzeug wird vom Käufer abgeholt und am nächsten Tag bemerkt dieser, dass der Wagen ab einer bestimmten Betriebstemperatur und ab einer bestimmten Drehzahl des Motors"Ruckelt". Der Verkäufer wird kontaktiert und sagt des er den Wagen überprüfen möchte. Dabei wird Maderbiss an Zündkabeln festgestellt. Da keine Zündkabel zur Hand sind, wird der Käufer mit folgenden Worten " der Wagen ist bis zum Kauf/Einbau Fahrbereit" weggeschickt. Der Käufer fährt und schafft es mit Mühe und Not zu einem Händler um die Kabel zu kaufen und direkt einzubauen. Der Wagen ruckelt immer noch. Der Verkäufer bietet eine weitere Kontrolle des Fahrzeugs an und findet beim Auslesen des Fahrzeugs keine Mängel. Er bittet den Käufer in eine Vertragswerkstatt zu fahren um eine weitere tiefgründige Auslesung des Fahrzeugs vornehmen zu lassen. Auch diese bleibt ohne Erklärung für das ruckeln des Fahrzeugs. Die Werkstatt vermutet, dass es die Zündspule sein könne. Diese wird vom Käufer des Wagens bestellt und eingebaut. Das Fahrzeug ruckelt immer noch. Der Verkäufer wird wieder kontaktiert und sichert eine weitere Überprüfung des PKW´s zu. Der Käufer stellt den Wagen auf dem Hof der Werkstatt ab in der, der Verkäufer arbeitet. Von dortaus kommen dann in chronologischer Reihenfolge, wobei zwischen den Anrufen immer mehrere Tage liegen, folgende Fehlerdiagnosen 1 Ein Thermostat Kostenpunkt 15,00 Euro sei defekt und wird ausgetauscht 2. Es war nicht das Thermostat. Es liegt an nicht korrekt eingebauten Zündkabeln. 3. Es liegt nicht an den Zünkabeln. 4. Als nächstes versichert der Verkäufer der Wagen sei in einer Fachwerkstatt für die Automarke xy gebracht worden. Dort sei ein Kupplungsdefekt (Kostenpunkt 650,00 Euro für den Käufer des PKW´s ohne Rechnung) festgestellt worden. Der Käufer lehnt die Übernahme der Reparatur unter diesem Aspekt ab und bittet den Verkäufer um eine für beide Seiten vernünftige Lösung. 5. Die Kupplung ist es doch nicht gewesen. Die Werkstatt wisse nicht um welchen Fehler es sich handeln könne. Würde aber auf Verdacht eine neue Benzinpumpe einbauen. Der Käufer des Wagens sollte sich am nächsten Tag wieder melden. Dieses ganze Prozedere erstreckt sich von Ende Januar bis zum heutigen Tage. Der PKW ist nur zu den Fahrten in die Werkstatt bewegt worden ansonsten stand er die ganze Zeit auf dem Parkplatz des Käufers. Welche Rechte hat der Käufer des PKW´s unter diesen Voraussetungen? |
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| AW: Rechte beim Kauf eines Gebrauchtwagens Schwieriger Fall, da wird wirklich nur noch ein Anwalt helfen können. Das Hauptproblem an dem Fall ist die Frage, ob der Mangel der dort auftritt "normal" für einen Gebrauchtwagen ist, also ob der durchaus vorkommen kann. Wenn dem so ist hat der Käufer einfach Pech gehabt. |
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| AW: Rechte beim Kauf eines Gebrauchtwagens Das Problem ist dabei nur das keiner beurteilen was normal ist oder nicht da, der Fehler von der Werkstatt nicht zu lokalisieren ist. |
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| AW: Rechte beim Kauf eines Gebrauchtwagens Ja die Beweispflicht liegt hier ganz klar beim Käufer. |
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| AW: Rechte beim Kauf eines Gebrauchtwagens Hallo Freaky22, eine abschliessende Frage hab ich noch. Der Verkäufer preist den Wagen mit folgenden Worten in der Automobil Anzeige an: "alle Wartungen/Service und Zahnriemenwechsel lt. Serviceheft von mir selbst gemacht da ich vom Fach bin. Das Fahrzeug läuft einwandfrei. Sollten nach Kauf des PKW´s Probleme auftreten kann ein Käufer sich jederzeit zwecks Behebung an mich wenden. Der Käufer käuft, Aufgrund der Aussage bzgl. der Fachkenntniss des Verkäufers und der Aussage das er den PKW innen und Auswendig, den PKW. Der Verkäufer sagt zu den Fehler, der sich nach dem Kauf bemerkbar macht, in seiner Freizeit in der Werkstatt zu beheben in der er Angestellt ist. Dann stellt sich nach drei Wochen heraus, dass der Verkäufer erstens ein Lackierer ist und zweitens, dass nicht er sondern abwechselnd andere Mechaniker an dem Fahrzeug arbeiten. Welche Möglichkeit hat der Käufer des PKW´s unter diesen Voraussetzungen? |
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| AW: Rechte beim Kauf eines Gebrauchtwagens Nachtrag zum vorherigen Posting. Der Käufer möchte den Wagen nun nach drei Wochen in eine Fachwerkstatt bringen da er davon ausgeht, dass der Verkäufer den Fehler mangels Fachkenntniss nicht finden kann. Wer muss in diesem Fall für die bisherigen Reparaturkosten aufkommen? Der Verkäufer, der die Werkstatt ohne Wissen des Verkäufers beauftragt hat oder der Käufer Gruss Frauke |
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