Dies ist eine Diskussion zu recht rechnungsempfänger auf schadensersatz durch vst verlust nach steuerprüfung? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| firma a fällt dieser fehler nicht auf und zahlt die rechnungen und zieht die vorsteuer. jahre später wird bei der betriebsprüfung dieser fall aufgedeckt und firma a wird die vorsteuer entzogen und es kommen verzugszinsen hinzu. firma a meldet sich bei firma b zwecks anforderung der berichtigten rechnungen und kündigt an die zinsen sich von firma b zahlen zu lassen. hat die firma a das recht dazu, da sie ja der pflicht die rechnungen auf richtigkeit zu prüfen, nicht nachgegangen ist? ausserdem hat sie bis dahin keine korrektur angefordert. würde dieser fall zutreffen? die firma b stellt berichtigte rechnungen aus aber übernimmt nicht den zinsschaden, da sie direkt nach aufforderung von firma a die rechnungen berichtigt hat. letztendlich haben beide firma ihre pflichten nicht erfüllt und daher müsste die firma a mit dem zinsschaden leben, da sie es versäumt hat, eine vorschriftmäße rechnung anzufordern. wie würde es denn aufgefasst werden, wenn der rechnungsaussteller erst 1 jahr später bemerkt, dass einige vorjahresrechnungen eine fehlende angabe haben(leistungszeitraum) und er sofort danach sich mündlich beim empfänger meldet und diesem die zusendung der berichtigten rechnungen anbieten möchte. der empfänger lehnt dies jedoch ab aufgrund verschiedener gründe. hat der rechnungsempfänger dennoch das recht auf schadensersatz bzgl. verhängte zinsen nach einer steuerprüfung? gruß Geändert von nachtmensch80 (13.08.2008 um 20:55 Uhr). |
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| AW: recht des rechnungsempfängers aufs schadensersatz nach steuerprüfung ? Da halte ich das Steurrecht aber für das falsche Unterforum. Hier geht es doch nur um Rügepflichten, Rechnungsberichtigungsfristen und Schadenersatz. Gruß, die Catja |
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| AW: recht rechnungsempfänger auf schadensersatz durch vst verlust nach steuerprüfung? hallo zusammen, konnte das thema nicht genau zuordnen, deswegen entschuldige ich mich vorab, falls das falsche unterforum ausgewählt worden ist.. vielen dank im vorraus für die antworten... lg |
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