Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Zahlung? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Recht auf Zahlung? Jetzt kann und will man alles auf einmal bezahlen, und das Thema los sein. Man bekommt das Geld umgehend zurück, man soll gefälligst weiter in Raten zaheln. Hat man u.U. das Recht alles auf einmal zu zahlen? Unter welchen Umständen hätte man dieses Recht? |
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| AW: Recht auf Zahlung? Wenn keine Zinsen vereinbart wurden, kann das Darlehen jederzeit zurückgezahlt werden.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Recht auf Zahlung? Und wenn Zinsen vereinbart wurden und das Darlehen mit vollständiger Zinslast, die bis Ende der Laufzeit angefallen wäre, vorzeitig zurückzahlt? Das dürfte ja dann auch kein Problem sein, oder? |
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| AW: Recht auf Zahlung? Ja (kein Problem).
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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