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Recht auf Zahlung?

Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Zahlung? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 21.01.2012, 19:34
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Recht auf Zahlung?

Angenommen man hat mit einem entfernten Verwandten, zu dem man aus bestimmten Gründen keinerlei Kontakt mehr möchte, eine schrifliche Vereinbahrung, dass ihm eine Wohnungseinrichtung, die er seinerzeit hinterlassen hat, mit 3400 Euro vergolten wird. Ursprünglich wären 200 Euro Raten im Monat ausgemacht.
Jetzt kann und will man alles auf einmal bezahlen, und das Thema los sein.
Man bekommt das Geld umgehend zurück, man soll gefälligst weiter in Raten zaheln.
Hat man u.U. das Recht alles auf einmal zu zahlen?

Unter welchen Umständen hätte man dieses Recht?
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Alt 21.01.2012, 19:39
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AW: Recht auf Zahlung?

Wenn keine Zinsen vereinbart wurden, kann das Darlehen jederzeit zurückgezahlt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 20:08
V.I.P.
 
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AW: Recht auf Zahlung?

Und wenn Zinsen vereinbart wurden und das Darlehen mit vollständiger Zinslast, die bis Ende der Laufzeit angefallen wäre, vorzeitig zurückzahlt?

Das dürfte ja dann auch kein Problem sein, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 20:50
V.I.P.
 
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AW: Recht auf Zahlung?

Ja (kein Problem).
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