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Recht am eigenen Bild

Dies ist eine Diskussion zu Recht am eigenen Bild innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2008, 23:13
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Recht am eigenen Bild

Hi Leute,

mal folgender fiktiver Fall:

Ein Nutzer eines Online-Netzwerkes für Studenten lädt in seinem Album Bilder hoch. Auf einigen Bildern ist auch X zusammen mit anderen Personen zu sehen und zu erkennen. X hat zur Nutzung dieser Bilder in irgendeiner Form zugestimmt in keinster Weise zugestimmt.

Kann X sich gegen die Veröffentlichung dieser Bilder wehren oder fällt dieses nicht mehr unter "das Recht am eigenen Bild"? Fällt dieses weg wenn mehr als eine Person auf dem Foto sind?

Was versteht man in diesem Zusammenhang unter der "individuellen Erkennbarkeit"?


Vielen Dank im Vorraus,

Gerol
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  #2 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 00:05
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AW: Recht am eigenen Bild

Meines Wissens ist erst ab 5 Personen auf einem Bild von mangelnder Erkennbarkeit auszugehen. Im vorliegenden Falle von 2 Personen sind also die vollen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen gegeben.
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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  #3 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 00:26
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AW: Recht am eigenen Bild

Ok danke, aber steht das vielleicht irgendwo oder so? Weißt du da was?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 00:37
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AW: Recht am eigenen Bild

Zitat:
Zitat von Gerol
Ok danke, aber steht das vielleicht irgendwo oder so? Weißt du da was?

Im Gesetz steht das natürlich nicht, Rechtsprechung und Literatur findest du in der Bibliothek.
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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