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Recht am eigenen Bild

Dies ist eine Diskussion zu Recht am eigenen Bild innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 16.11.2007, 20:27
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Recht am eigenen Bild

Guten Abend,

bin neu hier im forum, daher habt verständniss wenn mir einige regeln noch nicht bekannt sein sollten

Ich habe eine Frage zum Persönlichkeitsrecht / Recht am eigenen (ab)bild:

angenommen von mir und zwei weiteren bekannten würden mehrere fotos geschossen werden. wir hätten ausdrücklich klargemacht, dass wir das nicht wollten. die fotos würden von einem fenster im 1. stocke eines privathauses hinunter auf die straße/den gehweg, wo wir unsere autos temporär geparkt hätten geschossen. anscheinend mit der absicht uns dadurch vertreiben zu wollen. wir wären in keinem fall auffällig oder ruhestörend. gleichzeitig würde uns gesagt werden die bilder werden veröffentlicht werden.
meine frage nun: müsste ich bei einer Abmahnung oder Anzeige wissen WO die bilder im internet zu finden sind?


vielen dank

ps: dürfte ich eine abmahnug selbst schreiben, auch wenn ich kein anwalt wäre?

EDIT: ich habe gerade gelesen, dass man auch die "ich"-form nich verwenden darf, ich bitte das zu entschuldigen

Geändert von qweasd89 (17.11.2007 um 00:08 Uhr).
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