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Räum- und Streupflicht während Besuch

Dies ist eine Diskussion zu Räum- und Streupflicht während Besuch innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 03.02.2012, 07:39
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Räum- und Streupflicht während Besuch

Hallo zusammen, folgende Fallannahme:

In einem Mehrparteienhaus wurde der Winterdienst auf die einzelnen Parteien verteilt. An besagtem Tag war Mieter A mit dem Winterdienst beauftragt. Es wurde seitens A morgens geräumt und gestreut. Vormittags bekam A Besuch von B. Während der Besuchszeit (ca. 1 1/2 Stunden)fiel Neuschnee und es bildete sich neues Glatteis. Vor Verlassen des Hauses durch B hörte es auf zu schneien.

A wies B auf den Neuschnee hin. B verließ daraufhin das Haus und rutschte dabei auf einer nun nicht mehr freigeräumten Stelle aus und verletzte sich dabei erheblich.

Fragestellung:

Ist die Haftpflichtversicherung von A (Mieter) verpflichtet, für den Schaden von B (Besucher) einzutreten?

Meiner Ansicht nach eigentlich ja, da zwar keine dauerhafte Räum- und Streupflicht besteht, jedoch laut Gemeindesatzung die Vorbeugung der Entstehung gefahrbringender Glätte Priorität hat.
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