Dies ist eine Diskussion zu Produktangaben innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Produktangaben ich hätte mal eine Frage an euch ! Nehmen wir mal an eine Firma F vertreibt Produkte, bspw. ein Software Programm. Auf der Unternehmenshomepage werden Features angepriesen, die dazu führen dass das Produkt gekauft wird. Nach einiger Zeit stellt sich heraus, dass diese Angaben offensichtlich falsch sind. d.h. das was angepriesen wird funktioniert in keinem fall. Was für Ansprüche hat Käufer K ? Wenn K auf die Antwort "wir entwickeln es" kulanterweise so reagiert, dass K noch wartet aber es nicht besser wird und K jetzt rechtliche schritte einleitet. Dies grenzt ja fast an Betrug oder ? Vielen Dank :-) Geändert von morphon (10.11.2011 um 12:31 Uhr). |
| |||
| AW: Produktangaben Hallo, Rückfrage: 1. Ist das fehlende Feature für die Nutzung des Programms wesentlich? 2. Kann man "Wir entwickeln es" als Angebot der Nachbesserung verstehen? |
| |||
| AW: Produktangaben Hallo, 1. Aufgrund des Fehlens dieses Features muss K das Programm wechseln 2. Könnte man als solches verstehen. Jedoch erhielt K jetzt folgende Aussage : "Entwicklung wurde eingestellt und wird auch nicht mehr kommen das Feature" MERKE : Feature wird immernoch auf der HP als existent angepriesen ! Grüße |
| |||
| AW: Produktangaben Liegt bei einer Ware ein Mangel vor (denn sie erfüllt nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften), kann der Kunde Nachbesserung verlangen, den Preis mindern oder vom vertrag zurücktreten. Der Hersteller kann für falsche Werbeaussagen von Anwalt oder Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden. Achtung: es kommt auf die genauen Details an. Wird damit geworben, dass für eine Software eine Eigenschaft noch nicht, aber in der Zukunft eventuell vorliegen könnte, könnte kein Mangel vorliegen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Falsche Produktangaben | Handelsrecht | 10.11.2011 01:37 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios