
27.11.2007, 00:30
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| Problem mit der Bahn, Beweislast, Beweismittel? Hallo, habe mal folgende Frage: Mal angenommen, Person X möchte sich eine Fahrkarte am Schalter kaufen, dieser funktioniert aber nicht (nachts um 4, der Bahnschalter hat nicht auf), klärt das im Zug mit dem Schaffner, der ihr aber, da sie kein bargeld hat, sondern nur ne geldkarte, kein ticket verkaufen kann, jedoch einen vermerk auf die vorläufige zahlungsaufforderung in höhe von 40 schreibt (à la "X wollte bezahlen, kein schwarzfahrer"). In der nächsten Zeit unternimmt X mehrere Versuche, die Fahrkarte nun zu zahlen, schreibt mehrer Emails an die Bahn (B), die alle unbeantwortet bleiben, auch die Hotline bietet keine Hilfe. Dafür kommt dann wenigstens (monate später) irgendwann ein Brief der Bahn, durch welchen X aufgefordert wird, 40 zzgl eine Gebühr an ein Inkassounternehmen zu zahlen!
Meine Frage: Was könnte X unternehmen? Bei wem würde in diesem Fall die Beweislast liegen und werden Emails als Beweis zugelassen? Hätte X vor Gericht Chancen?
Würde mich freuen, wenn ihr diesen fiktiven Fall kurz beantworten würdet... |