Dies ist eine Diskussion zu privates Darlehen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| privates Darlehen Max (30 Jahre) will Maxi (65 Jahre) ein privates Darlehen gewähren. Folgende Konditionen: Max zahlt Maxi innerhalb von 2 Wochen 999€, Maxi muss diesen betrag dann innerhalb von 12 Monaten wieder zurückzahlen. Dazu setzen sie ein Vertrag (http://imageshack.us/photo/my-images/94/vertragx.jpg - nochmal eingefügt weil ja manche Begriffe, neben den Hyperlinks, auch blau sind...) auf. Fragen: 1) Ist der soweit stichfest formuliert, oder gibts da irgendwelche Möglichkeiten irgendwas rumzudeuten? 2) Wenn beide unterschreiben tritt er ja in Kraft, wäre es besser z.B. noch ein Video anzufertigen von der Unterzeichnung oder hätte das im Streitfall (siehe weiter unten) keinen Mehrwert? 3) Was ist wenn Maxi das Geld nicht zurückzahlen kann weil sie kein Geld mehr hat? Hat aber ein Haus/teures Auto, dann hätte Max was für Möglichkeiten? Maxi müsste Auto z.B. vekaufen, oder könnte Max das Auto anbieten...? 4) Was wenn Maxi verstirbt? Max ist nicht im Testament erwähnt. Bevor das Erbe aufgeteilt wird, bekommt Max seine 999€ zurück? 5) Was wenn Maxi in ein Heim muss? Die 999€ werden berücksichtigt bei der Entscheidung ob sie den Platz alleine bezahlen muss, oder ob sie Hilfe vom Staat bekommt? Wenn ja, wären die 999€ z.B. nach 2 Heimmonaten weg, wie bekommt Max dann seine 999€ wieder? Soweit von mir, bin auf eure Antworten/euren Rat gespannt! Geändert von bili123 (15.10.2011 um 20:37 Uhr). Grund: link in Klammern |
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| AW: privates Darlehen Zitat:
Zitat:
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1. auf sein Geld verzichten, oder 2. sich mit Maxi einigen (freiwillig), also etwa, dass in Raten gezahlt werden soll, oder dass er stattdessen den Porsche kriegen soll oder 3. einen vollstreckbaren Titel erwirken, mit dem er sich dann an dem Vermögen von Maxi befriedigen kann - was sehr, sehr lange möglich ist. Zitat:
Zitat:
Falls er daran Zweifel hat, kann er ja dasselbe tun, was auch andere nicht Kreditgeber (die bösen Banken) tun (sofern es sich nicht um europäische Staaten handelt): Er lässt sich eine Sicherheit geben. Zum Beispiel könnte man ja den Porsche zur Sicherheit übereignen. Dann müsste sich Max keine Sorgen mehr machen, ob Maxi Geld haben wird, stirbt, unkooperative Erben hat oder ins Heim muss. Der Sicherungsvertrag ist allerdings etwas komplizierter als der Darlehensvertrag. Vielleicht sollte Max da lieber einen Rechtsanwalt hinzuziehen, wenn er...sagen wir mal...nicht mal die "Basics" drauf hat. |
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