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Privater KFZ Verkauf

Dies ist eine Diskussion zu Privater KFZ Verkauf innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 08.07.2010, 21:36
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Privater KFZ Verkauf

Hallo.

Also es wurde ein Kfz verkauft, was schon 17 jahre alt ist und natürlich auch Mängel hat.

Es wurde ein Kaufvertrag gemacht, indem drin steht:

Käufer wurde darauf hingewiesen, dass das Kfz im warmen Zustand aus geht.Das ist der einzige uns bekannte große Mängel an dem Kfz beim Verkauf.

Keine Gewährleistung und Garantie.

Fahrzeug gekauft wie gesehen

Käufer war beim Anwalt und sagt das der Vertrag nicht rechtens sei, weil unter diesen Sätzen nicht die Unterschrift ist, sondern dadrüber.

Der Käufer war nun ein Paar Tage mit dem Kfz unterwegs und es ging aus.Ist dann in die Werkstatt gefahren.Dort wurde das Standgas höher gedreht.Dann ist er 2 Tage damit gefahren und das Kfz ging wieder aus und nicht mehr an.Dann ist er wieder in ein Werkstatt.
Es wurden ein paar Teile ausgetauscht aber das Kfz geht nicht mehr an.

Bitte um Beihilfe wie man sich verhalten soll. Danke im vorraus.
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Alt 08.07.2010, 23:27
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AW: Privater KFZ Verkauf

Wo ist denn das Problem?
Käufer kauft Auto mit beschriebenen Mangel und genau dieser Mangel tritt nun auf. Es wurde auf den Mangel hingewiesen, Gewährleistung ausgeschlossen.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.07.2010, 08:01
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AW: Privater KFZ Verkauf

Hallo,
1. ein Kaufvertrag über ein KFZ unterliegt nicht der Schriftform, weshalb auch wurscht ist, wo die Unterschrift steht.
2. Wie mein Vorredner bereits richtig erwähnt hat, liegt auch keine arglistige Täuschung vor, wenn auf einen Schaden am Fahrzeug hingewiesen wurde.
3. Selbst für den Fall dass die Gewährleistung hier nicht wirksam ausgeschlossen worden wäre, wäre diese hier nicht anwendbar, da es sich nicht um einen Sachmangel handelt. Ein Sachmangel setzt voraus, dass die Sollbeschaffenheit von der Istbeschaffenheit beim Gefahrübergang abweicht. Dies ist hier nicht der Fall, da dass Fahrzeug ja mit dem beschriebenen Schaden so angeboten wurde. Eine Abweichung ist demnach schon garnicht gegeben, weswegen auch ein Sachmangel hier nicht vorliegt, was dazu führt, dass § 437 BGB (Mängelgewährleistung) hier keine Anwendung findet.

lg
heini
__________________
§ 3 Telekommunikationsgesetz
Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht;


Schön, dass es Legaldefinitionen gibt!
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Alt 09.07.2010, 09:32
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AW: Privater KFZ Verkauf

Hallo.
Und danke für die infos.
Weiß nicht wo die gute Person das Problem hat.

Die Person ist auch noch nicht mal probe gefahren.

Der person wurde auch noch Bedenkzeit überlassen.Diese aber abgelehnt wurde.
Die Person verlang von mir,dass ich das Teil was die Werkstatt eingebauthat bezahlen soll oder das Kfz zurück nehmen soll.
Das Kfz ist aber jetzt nicht mehr in dem Zustand wie es war wo ich es verkauft habe.Sprich das Kfz geht nicht mehr an und es wurde an der Karosserie was verändert.

MFG Ben82
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  #5 (permalink)  
Alt 09.07.2010, 10:21
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Exclamation AW: Privater KFZ Verkauf

Bitte die Forenregeln beachten!

Im Übrigen ist doch in den Antworten schon alles gesagt.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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