Dies ist eine Diskussion zu Pferde-Einstellervertrag mündlich: Verwahrungsvertrag oder typengemischter Vertrag? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Pferde-Einstellervertrag mündlich: Verwahrungsvertrag oder typengemischter Vertrag? ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen. Folgender Fall: A. kaufte sich im Juni 2011 ein Pferd und wollte es bei B. unterstellen. Fakten zu dem mündlichen "Einstellervertrag": Mitte Juni erfolgte mündliche Vereinbarung über: "Ich stelle mein Pferd bei euch unter" (sprich es wurde nicht explizit eine Box oder ein Platz auf der Koppel "gemietet") Leistungen: Im Winter hat es einen Platz im Offenstall, wo die Jungpferdeherde von B. dann steht inkl. Stroh, Heu, füttern, tränken (ich glaube auch misten, bin mir aber nicht sicher, ob das explizit erwähnt wurde) im Sommer steht es mit ebendiesen Jungpferden auf B's Koppel Kosten 130 Euro monatlich Anfang Oktober Ankündigung einer Erhöhung (um 20 Euro) von B gegenüber A des Preises ab November, weil das Stroh so teuer geworden ist. Über eine Kündigungsfrist wurde nie gesprochen. Schriftlich hat A. überhaupt gar nichts! Die aktuelle Lage ist, dass die Pferde noch immer auf der Koppel stehen, also noch gar nicht in den "Genuss" von Heu und Stroh (Erhöhung!) gekommen sind. Und dass A zum 15. ihr Pferd woanders unterstellen möchte. Dies teilte A dem Mann von B am 2.11. mit. Am 4.11. sprach A dann mit B, diese wusste es natürlich schon von ihrem Mann und A fragte, wie das nun mit dem Geld ist. Am 1.11. zahlte A 110 Euro und sie vereinbarte mit B, die restlichen 40 Euro Mitte November zu zahlen. A sagte zu B, dass sie die 110 Euro ja sicher behalten will und daraufhin teilte B ihr mit, dass sie auch die anderen 40 Euro noch haben will. Begründung: A hätte eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. A sagte dann zu ihr, dass ich dies nicht wusste, da sie ja keinen schriftlichen Vertrag haben und B ihr auch nie was von einer Kündigungsfrist gesagt hat. Daraufhin meinte B, das sei aber ja immer so. Sei bei einem Mietvertrag ja auch so, dass man die Miete immer im Voraus für den ganzen Monat zahlt. Nun ist meine Frage, wie das mit der Kündigungsfrist für A nun wirklich aussieht. Handelt es sich (da weder mündlich noch schriftlich etwas anderes vereinbart wurde) um einen Verwahrungsvertrag? Und somit hat A keine Kündigungsfrist? Oder muss nichts schriftlich festgelegt werden, damit es sich um einen Mischvertrag handelt? Und A hätte (theoretisch) eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und muss daher die 1-monatige Frist die von B gewünscht ist, einhalten? Wäre es ein Verwahrungsvertrag, muss A doch keine Kündigungsfrist einhalten, oder? Denn A wusste davon ja nichts. Weder hat sie etwas schriftlich, noch wurde ihr das gesagt, noch hängt dies irgendwo im Stall aus. Danke im Voraus und liebe Grüße. |
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| AW: Pferde-Einstellervertrag mündlich: Verwahrungsvertrag oder typengemischter Vertrag? Bei einem Pferdeeinstellvertrag handelt es sich grundsätzlich um einen Verwahrungsvertrag, für den keine gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Mietvertragliche Komponenten sind bei einem solchen Vertrag vorhanden, aber nicht entscheidend (AG Düsseldorf, 19.02.2004Az.: 27 C 9755/03). Hätte B eine Frist gewünscht, hätte sie diese in den Vertrag mitaufnehmen müssen. Die Vergütung ist bis zu dem Tag zu bezahlen, an dem der Stall vollkommen geräumt ist. Es sei A im Übrigen nahegelegt, solche Verträge schriftlich abzuschließen. Das hätte zwar im vorgelegten Fall keinen Unterschied gemacht, kann aber in 99 anderen Fällen für mehr Rechtssicherheit sorgen. |
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