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Pferd geschenkt-kann Schenker ohne weiteres wieder verkaufen?

Dies ist eine Diskussion zu Pferd geschenkt-kann Schenker ohne weiteres wieder verkaufen? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 14.01.2006, 14:05
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Question Pferd geschenkt-kann Schenker ohne weiteres wieder verkaufen?

Folgende Situation: Vater kauft für die minderjährige Tochter ein Pferd 3500.-Euro, und schenkt es Ihr.
Nach einem Jahr will er Ihr es wieder wegnehmen und verkaufen.
Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf sind Schenkungen nicht rückgängig zu machen.
Wer kann hierzu nähere Angaben machen? Wäre dringend!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2006, 21:57
Junior Mitglied
 
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AW: Pferd geschenkt-kann Schenker ohne weiteres wieder verkaufen?

Zitat:
Zitat von PocketMouse
Folgende Situation: Vater kauft für die minderjährige Tochter ein Pferd 3500.-Euro, und schenkt es Ihr.
Nach einem Jahr will er Ihr es wieder wegnehmen und verkaufen.
Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf sind Schenkungen nicht rückgängig zu machen.
Wer kann hierzu nähere Angaben machen? Wäre dringend!
Einschlägig ist hier §516 BGB

Fraglich ist allerdings ob die Schenkung hätte stattfinden dürfen. Wie aus dem Sachverhalt hervorgeht handelt es sich bei der Tochter um eine Minderjährige. Der Gesetzgeber versucht Kinder zu schützen. Auf den ersten Blick ensteht der jungen Dame durch die Schenkung zwar kein Nachteil, allerdings handelt es sich bei der angegebenen Sache um einen enorm teuren Gegenstand der zu dem auch noch mit enormen fortlaufenden Zusatzkosten (Unterhalt, Nahrung, medizinische Versorgung etc. pp.) verbunden ist. Aufgrund dieser Tatsache ist meiner Ansicht nach fraglich ob die Schenkung überhaupt rechtmäßig war.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2006, 22:10
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AW: Pferd geschenkt-kann Schenker ohne weiteres wieder verkaufen?

Die Schenkung war wohl rechtmäßig und damit wirksam. Auch bei Grundstücken, die ebenfalls ganz enorme Lasten nach sich ziehen können, nimmt die Rechtsprechung einen lediglichen Vorteil für den Minderjährigen an. So würde ich das hier auch sehen.
Aber selbst wenn es nicht nur vorteilhaft wäre liegt in der Schenkung durch den eigenen Erziehungsberechtigten eine konkludente Einwilligung in die Annahme der Schenkung. Alles andere wäre sehr lebensfremd.

Was hier eine Rolle spielen könnte ist eine Schenkung unter Auflage nach § 525 I BGB. Wenn z.B. der Vater gesagt hat: "ich schenke dir dieses Pferd, wenn du mir versprichst, dass du trotzdem weiterhin zum Klavierunterricht gehst" (oder sowas) und die Kleine verbringt nur noch Zeit im Stall, kann der Vater (nach einer Fristsetzung) nach § 527 i.V.m. § 812 ff. BGB das Pferd heraus verlangen und weiter verkaufen.

Ansonsten sind Schenkungen nicht nur nach dem OLG Düsseldorf nicht rückgängig zu machen, sondern auch nach dem Gesetz .

Ein wieder anderes Problem kommt natürlich dann auf, wenn die Minderjährige für das Pferd alleine aufkommen muss. Denn die Eltern sind in keiner Weise dazu verpflichtet das Pferd ihrer Tochter auszuhalten...
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