Dies ist eine Diskussion zu Pfand/Schadensersatz etc. innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Pfand/Schadensersatz etc. Person A hat ein kleines Problem, bei dem sie auf die Hilfe von Mehrwissenden angewiesen sind. Beim Squashspielen ist einer der beiden geliehenen Schläger (1,50€ Leigebühr + Hinterlegung Person A's Perso als Pfand) stark am Rahmen beschädigt worden. Dies geschah keinesfalls aus Selbstverschulden, sondern bei einem normalen Rückschlag (ohne Wucht,Wandkontakt etc). Daher vermutet Person A, dass der Schläger schon vorher am/im Rahmen beschädigt war, der eine Schlag also nur der Tropfen der das Fass zum Überlaufen brachte. Der Betreiber des Fitnessstudios hat nun Person A'sPersonalausweis einbehalten und verlangt 40€ "Schadensersatz" von Person A. Ist das alles so rechtens bzw. muss Person A der Forderung nachkommen? Ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen, da mich dieser Fall sehr interessiert! Mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus, usl Geändert von usl (20.11.2011 um 23:08 Uhr). |
| |||
| AW: Pfand/Schadensersatz etc. |
| |||
| AW: Pfand/Schadensersatz etc. Ich würde gerne noch eine Frage hintendranhängen: Kann ein Personalausweis überhaupt ein Pfand sein ? Denn er ist ja Eigentum eines Dritten: "Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (§ 4 Abs. 2 PAuswG)" |
| |||
| AW: Pfand/Schadensersatz etc. Der Personalausweis ist Eigentum eines Dritten. I.d.R. hat der Gesetzgeber dem Menschen auch den Auftrag gegeben auf diesen aufzupassen. Eigentlich blöd ihn wegzugeben. Jedenfalls hat der Betreiber keinerlei Recht den Ausweis zu behalten, auch nicht als Pfand. Wenn er Schadenersatzansprüche geltend machen will, so darf er dies gerichtlich tun. Er darf einem anderen nichts wegnehmen und sagen: Erst wenn du mir meinen Schaden von 40 € ersetzt, geb ich dir dies und das zurück. Zu allererst sollte hier die ausstellende Behörde (Stadt etc.) aufgesucht werden um zu erfragen was die davon halten, dass jemand einen Personalausweis eines Anderen zurückhält. Vorher sollte allerdings ein Beweis (Zeugen, Schriftstück, etc.) existieren, dass in irgendeiner Art und Weise beweist, dass der Fitnessstudiobetreiber den Personalausweis im Besitz hat. Dann dürfte sich auch die Polizei dafür interessieren. Denkbar ist auch, dass die Herausgabe persönlich verlangt wird und die Polizei zu Hilfe gerufen wird. Denkbar wäre hier auch bei einem etwas cleveren Inhaber, dass er alles bestreitet. Das dürfte dann aber in jedem Falle zur Strafanzeige führen. |
| |||
| AW: Pfand/Schadensersatz etc. Vielen Dank für die Antwort Person A hat heute probiert den Ausweis durch Reden zu bekommen, bekam ihn aber erst wieder (Inhaber pochte auf "Pfandrecht"), als er die Polizei dazu holte, die den Ausweis nach "Zivilrecht" zurückverlangte. Die Sache mit dem Schläger und den 40€ liegt nun in den Händen des Betreibers. Eine gerichtliche Vorladung wurde Person A "angedroht". Im Laden selbst hängen nirgendwo Bedingungen die auf diese Gebühr hinweisen, ebenso blieb ein mündlicher Hinweis aus. Person A hat mit ihrer Person B einen Zeugen, der dies bestätigen kann+ die Polizisten welche sich vergewisserten, dass nirgendwo ein Hinweis auf diese Kosten zu sehen war. Was meint ihr, wohin das Ganze führen könnte ? |
| |||
| AW: Pfand/Schadensersatz etc. Hallo, also wie ich das verstanden habe mit meinem simplen Erstsemesterverständnis, dann hat im vorliegenden Fall der Betreiber einer Sportanlage einen Schadenersatz in Höhe von 40,- Euro für einen defekten Schläger verlangt. Wenn jemand glaubt, einen Schadenersatzanspruch zu haben, dann muss das nachweisen und die Höhe muss er beziffern können. Zahlt derjenige nicht, so kann er (der den Schaden dennoch ersetzt haben will) ein Gericht anrufen, um dort klären zu lassen, ob er nun Anspruch auf Schadenersatz hat oder ob er das nicht hat und sollte er einen haben, wie hoch der Schaden dann ist. Eine Pauschale für jeden Schaden 40,- Euro zu verlangen hat meiner Meinung nach nichts mehr mit einem Schadenersatz zu tun. Möchte jemand also eine Pauschale verlangen, so muss er nachweisen, auf welcher Rechtsgrundlage er glaubt, diesen Pauschal-Anspruch zu haben. Der Sportler würde vermutlich locker bleiben und abwarten ob der Sportbetreiber tatsächlich klagt und wenn er klagt, dann würde der Sportler sicherlich erstmal entspannt anhören wie die Höhe begründet wird und was der Richter dazu sagt. -- Eine ganz andere Idee habe ich noch, meine Haftpflichtversicherung schließt auch geliehene und gemietete Sache mit mein. Würde ich den Fall nun meiner Versicherung melden, so würde meine Versicherung ja nicht blind bezahlen sondern ggf. das Abwehren eines unberechtigten Anspruches für mich übernehmen. Ist aber nur ein privater Nebengedanke. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Pfand = Einkommen? | Gewerberecht | 14.08.2009 15:43 |
| Pfand | Arbeitsrecht | 08.06.2009 19:34 |
| Pfand für Dienstkleidung | Arbeitsrecht | 14.04.2008 10:58 |
| Personalausweis als Pfand | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 13.11.2007 11:53 |
| Pfand einbehalten? | Vereinsrecht | 29.09.2006 12:14 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios