Dies ist eine Diskussion zu PayPal-Käuferschutz rechtmäßig? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| PayPal-Käuferschutz rechtmäßig? Nun stellt K bei PayPal einen Antrag auf Käuferschutz der letztlich zu Lasten des V entschieden wird. PayPal bucht den Kaufpreis zurück. Kann V das Geld zurückverlangen? Wenn ja, von wem? K hat das Geld erstattet bekommen aber PayPal hat es eigenmächtig einbehalten. Meine Einschätzung: Für mich widerspricht diese Praxis ganz klar der deutschen Rechtsordnung. Es kann doch nicht sein, dass § 447 BGB vorsieht, dass es beim Versendungskauf genügt die Sendung dem Versanddienstleister zu übergeben und PayPal sich über seine Nutzungsbedingungen zu einem Gericht aufschwingt und die Sache eigenmächtig entgegen der Vorschriften des BGB entscheidet. Und noch eine zweite Frage: Genügt es in der Praxis auch selbst an Eides statt zu versichern, dass man den Brief verschickt hat (falls man doch mal keinen Zeugen hat, man nimmt ja nicht jedes Mal jemanden mit zum Briefkasten, auch wenn das wohl manchmal schlauer wäre). Danke für eure Einschätzungen! |
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| AW: PayPal-Käuferschutz rechtmäßig? |
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| AW: PayPal-Käuferschutz rechtmäßig? Zitat:
Zur Frage des Transportrisikos: Es kommt entscheidend drauf an, welche Rechtsstellung der Verkäufer hat. Handelt er als Privater, ist § 447 BGB anwendbar, handelt er dagegen als Gewerblicher (=Unternehmer) wäre § 447 BGB gemäß § 474 BGB nicht anwendbar, da es sich dann um einen sog. Verbrauchsgüterkauf handelt. Im Ergebnis hiesse letzteres, dass der Verkäufer auch das Risiko des Transportweges trägt bis zur Übergabe an den Käufer.
__________________ Gruß Klaus |
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