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PayPal-Käuferschutz rechtmäßig?

Dies ist eine Diskussion zu PayPal-Käuferschutz rechtmäßig? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 19.10.2011, 09:37
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PayPal-Käuferschutz rechtmäßig?

Angenommen Verkäufer V bietet im Internet zwei Einkaufsgutscheine im Gesamtwert von 100€ an. Käufer K erwirbt sie für 80€ und bezahlt mit PayPal. In dem Angebot hat V dem Käufer die Wahl gelassen, ob er einen unversicherten Versand als Standardbrief oder gegen Aufpreis einen Versand per Einschreiben wünscht. K entscheidet sich für den Standardbrief. Der wird schließlich auch verschickt und kommt natürlich nicht an.
Nun stellt K bei PayPal einen Antrag auf Käuferschutz der letztlich zu Lasten des V entschieden wird. PayPal bucht den Kaufpreis zurück.

Kann V das Geld zurückverlangen? Wenn ja, von wem? K hat das Geld erstattet bekommen aber PayPal hat es eigenmächtig einbehalten.

Meine Einschätzung:
Für mich widerspricht diese Praxis ganz klar der deutschen Rechtsordnung. Es kann doch nicht sein, dass § 447 BGB vorsieht, dass es beim Versendungskauf genügt die Sendung dem Versanddienstleister zu übergeben und PayPal sich über seine Nutzungsbedingungen zu einem Gericht aufschwingt und die Sache eigenmächtig entgegen der Vorschriften des BGB entscheidet.


Und noch eine zweite Frage: Genügt es in der Praxis auch selbst an Eides statt zu versichern, dass man den Brief verschickt hat (falls man doch mal keinen Zeugen hat, man nimmt ja nicht jedes Mal jemanden mit zum Briefkasten, auch wenn das wohl manchmal schlauer wäre).

Danke für eure Einschätzungen!
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  #2 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 10:18
V.I.P.
 
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AW: PayPal-Käuferschutz rechtmäßig?

Eine eidesstattliche Versicherung ist ein Beweis.

Wie dieser gewertet wird, wird der Richter entscheiden.


Besser ist immer ein Postbeleg oder im Zweifel versicherter Versand / Einschreiben.


Auch kann man bei der Post nachfragen, wo der Brief ggf. geblieben ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 10:43
V.I.P.
 
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AW: PayPal-Käuferschutz rechtmäßig?

Zitat:
Zitat von Jurixx Beitrag anzeigen
Angenommen Verkäufer V bietet im Internet zwei Einkaufsgutscheine im Gesamtwert von 100€ an. Käufer K erwirbt sie für 80€ und bezahlt mit PayPal. In dem Angebot hat V dem Käufer die Wahl gelassen, ob er einen unversicherten Versand als Standardbrief oder gegen Aufpreis einen Versand per Einschreiben wünscht. K entscheidet sich für den Standardbrief. Der wird schließlich auch verschickt und kommt natürlich nicht an.
Nun stellt K bei PayPal einen Antrag auf Käuferschutz der letztlich zu Lasten des V entschieden wird. PayPal bucht den Kaufpreis zurück.

Kann V das Geld zurückverlangen? Wenn ja, von wem? K hat das Geld erstattet bekommen aber PayPal hat es eigenmächtig einbehalten.

Meine Einschätzung:
Für mich widerspricht diese Praxis ganz klar der deutschen Rechtsordnung. Es kann doch nicht sein, dass § 447 BGB vorsieht, dass es beim Versendungskauf genügt die Sendung dem Versanddienstleister zu übergeben und PayPal sich über seine Nutzungsbedingungen zu einem Gericht aufschwingt und die Sache eigenmächtig entgegen der Vorschriften des BGB entscheidet.


Und noch eine zweite Frage: Genügt es in der Praxis auch selbst an Eides statt zu versichern, dass man den Brief verschickt hat (falls man doch mal keinen Zeugen hat, man nimmt ja nicht jedes Mal jemanden mit zum Briefkasten, auch wenn das wohl manchmal schlauer wäre).

Danke für eure Einschätzungen!

Zur Frage des Transportrisikos:

Es kommt entscheidend drauf an, welche Rechtsstellung der Verkäufer hat. Handelt er als Privater, ist § 447 BGB anwendbar, handelt er dagegen als Gewerblicher (=Unternehmer) wäre § 447 BGB gemäß § 474 BGB nicht anwendbar, da es sich dann um einen sog. Verbrauchsgüterkauf handelt. Im Ergebnis hiesse letzteres, dass der Verkäufer auch das Risiko des Transportweges trägt bis zur Übergabe an den Käufer.
__________________
Gruß

Klaus
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