Dies ist eine Diskussion zu Parkplatzsperre vs. Verkehrssicherungspflicht innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Parkplatzsperre vs. Verkehrssicherungspflicht Alle gängigen Modelle haben i.d.R. bereits rote Signalstreifen und sind daher problemlos zu sehen. 1. Haftet der A trotzdem, wenn sich z.B. spielende Kinder verletzen, weil sie die Sperre evtl. als Kletterobjekt oder Sprungübungsgerät benutzen und dabei hängenbleiben/drüberfallen? 2. Haftet der A, wenn Kinder die Sperre durch Gewalteinwirkung insoweit schädigen, dass z.B. Metallsplitter/-spitzen entstehen, an denen sich jmd. verletzen könnte und der A den Schaden nicht umgehend behebt bzw. die Sperre austauscht? A als rechtsunkundiger Laie würde 1. verneinen und 2. bejahen - liegt er mit seiner Auffassung richtig? |
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| AW: Parkplatzsperre vs. Verkehrssicherungspflicht Jops! Dann dürfte man ja nie sein Eigentum bzw. zumindest rechtmäßigen Besitz schützen, nur weil sich spielende Kinder daran verletzen könnten. Dürfen Sie Ihr Auto auf Ihren Parkplatz stellen, obwohl minderbegabte Kinder mit ihrem Farrad dagegenrauschen könnten? Nur offensichtliche und/oder sich aufdrängende Gefahren muss man beseitigen.
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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| AW: Parkplatzsperre vs. Verkehrssicherungspflicht Wie wäre es mit einem Infozettel für die Nachbarschaft? Bitte informieren Sie Ihre Kinder, dass auf Parkplatz XYZ eine Metallsperre vorhanden ist und vorsicht zu genießen ist bzw. nicht mehr dort gespielt werden darf. Und zur Sicherheit würde ich das Ding noch in irgendeiner Art und Weise leuchten / reflektieren lassen.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Parkplatzsperre vs. Verkehrssicherungspflicht Ich habe mal das foreneigene Lexikon bemüht: http://www.juraforum.de/lexikon/grundstueck ... unter 7. steht so einiges! |
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| AW: Parkplatzsperre vs. Verkehrssicherungspflicht Nein und nein.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Parkplatzsperre vs. Verkehrssicherungspflicht Zitat:
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Parkplatzsperre vs. Verkehrssicherungspflicht Wo steht das bzw. welches Gericht sagt das?
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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