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Paket war leer

Dies ist eine Diskussion zu Paket war leer innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 03.01.2012, 10:08
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Paket war leer

Hallo
X hat über ebay einen neuwertigen Artikel gekauft, aber eine defekten bekommen. Nach div. emails haben sich beide geeinigt, das der Kauf stoniert wird und das der Verkäufer das Geld erstattet.

X versendet das versicherte Paket mit Hermes. Als der Empfänger das Paket öffnete, war statt der Artikel ein Stein drin.
Der Empfänger/Verkäufer hat x angezeigt wegen Betrug und Hermes will nicht bezahlen, obwohl das Paket versichert war und man auf Fotos sehen kann, dass das Paket geöffnet wurde.
Was für einen Anwalt benötig x, welche Fachrichtung und wie soll sich x nun verhalten. Am 10 Januar soll sich x erstmal bei der Polizei melden
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Alt 03.01.2012, 14:51
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AW: Paket war leer

Zitat:
Zitat von Headbengel Beitrag anzeigen
Als der Empfänger das Paket öffnete, war statt der Artikel ein Stein drin.
Oje.

Zitat:
Zitat von Headbengel Beitrag anzeigen
Der Empfänger/Verkäufer hat x angezeigt wegen Betrug und Hermes will nicht bezahlen, obwohl das Paket versichert war und man auf Fotos sehen kann, dass das Paket geöffnet wurde.
Wie jetzt: Kam das Paket bereits manipuliert an, so dass der Verdacht besteht, dass der Paketbote es geöffnet hat? Oder soll x den Stein verschickt haben?

Zitat:
Zitat von Headbengel Beitrag anzeigen
Was für einen Anwalt benötig x, welche Fachrichtung und wie soll sich x nun verhalten. Am 10 Januar soll sich x erstmal bei der Polizei melden
Das sollte jeder Anwalt können, dafür gibt es keinen Fachanwalt. Wenn man will, nimmt man einen mit Interessen-/Tätigkeitsschwerpunkt "Zivilrecht" oder "Vertragsrecht". Man sollte halt nicht unbedingt einen Strafverteidiger oder Verwaltungsrechtler nehmen.

Das Problem hier wird eher die Beweisführung sein. Wir hatten da kürzlich einen Thread zur Beweislast beim Versendungskauf. Wer muss hier - zivilrechtlich - was beweisen? x, dass er die Ware eingepackt hat? Oder der Empfänger, dass er nur einen Stein auspacken konnte?

Das Strafverfahren dürfte erfolglos bleiben, wenn x nicht gesteht und der Empfänger keine Zeugen für das Auspacken hat.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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Geändert von Soliton (03.01.2012 um 23:35 Uhr).
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