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Online Versteigerung

Dies ist eine Diskussion zu Online Versteigerung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 22.01.2007, 18:14
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Online Versteigerung

Hallo, ich hätte da mal ein paar grundlegende Fragen.
Nehmen wir an bei einem kleinen Regional-TV-Sender gibt es eine Sendung, bei der die Hausfrau H
Gegenstände aller Art zum Kauf anbietet. Der Verkauf funktioniert folgendermaßen:
Zunächst muss man sich auf der Homepage der H anmelden um überhaupt mitbieten zu können.
Der Verkauf läuft aber nicht wie bei einer gewöhnliche Auktion ab, sondern H startet die Aktion mit einem beliebigen Fantasiepreis, der dann jede Sekunde um 0,15€ sinkt.
Derjenige welcher dann am schnellsten eine email an H schickt und damit den Kaufpreis akzeptiert, erhält den zuschlag für den in diesem Moment geltenden Preis.
Frau H hat auch AGB, welche man bei der Anmeldung auf ihrer Homepage durch einen Button akzeptieren muss.
1. Verkauf erfolgt als Privatperson
2. Gekauftes kann nicht mehr zurückgegeben werden. Kaufpreis wird nicht erstattet.
3. Alle Erklärungen sind bindend

1.Frage)Meine Frage wäre nun zuersteinmal, wenn jetzt ein Interessent/Käufer bei einer Auktion zuschlägt, also eine email an H schickt, was wäre dann hier überhaupt die Norm, unter welche dieses Geschäft fallen würde?
2.Frage) Wo sind hier die Willenerklärungen zu sehen? Ist das email schicken als Annahme anzusehn oder ist die laufende Auktion der H als invitatio ad offerendum(oder ähnliches) einzustufen?
3.) Sind diese AGB überhaupt erlaubt/wirksam?

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen, wäre sehr nett.
Danke schon im voraus.
mfg canuma
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