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Nicht nachgekommene Leistung

Dies ist eine Diskussion zu Nicht nachgekommene Leistung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 10.01.2012, 19:13
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Question Nicht nachgekommene Leistung

Nabend.

Ich habe eine Frage zu einem fiktivem Fall.

Person A hat von einer Diskothek eine Karte gekauft, die ihm/ihr dort mehrere Vorteile bringt - nennen wir diese Karte in diesem fiktiven Fall daher Vorteilskarte.

Man zahlt für diese Vorteilskarte jeden Monat eine bestimmte Geldsumme. Person A hat jedoch direkt für ein ganzes Jahr im Voraus gezahlt, was die Diskothek akzeptiert.
Jedoch wird diese erst beim nächsten Besuch aktiv sein.

Nun wird Person A aber diese Vorteilskarte vor der Aktivierung dieser Karte abgenommen, weil ihm/ihr ein Handeln böswillig unterstellt wird.

Die Person A soll in X Tagen wieder kommen und sich diese Vorteilskarte abholen.

Nach X Tagen betritt diese Person den Laden (schon ohne die Vorteile dieses Vertrags) und bekommt gesagt, dass ihm/ihr die Vorteilskarte erst nach 3 Monaten ausgehändig wird - nichts weiter.

Auf der Vorteilskarte steht auch, dass diese Eigentums der Diskothek ist. Jedoch ist es Person A nun nicht möglich, für diesen Zeitraum die Vorteile, des bereits bezahlten Vertrages, zu nutzen - bzw. kommt der Club den angepriesenen Leistungen nicht nach.

Kann sich nun Person A auf §281 BGB (Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung) oder §323 BGB (Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung) stützen und Schadensersatz für die ersten drei Monate, bzw. den Rücktritt & somit das gezahlte Geld verlangen?
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Stichworte
rücktritt, vertrag, vertragsrecht, §281 bgb, §323 bgb

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