Dies ist eine Diskussion zu Naturkatastrophe bei Festival kein "echtes" Geld zurück? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Naturkatastrophe bei Festival kein "echtes" Geld zurück? Angenommen in diesem Jahr gab es ein Festival in Belgien, welches durch eine Naturkatastrophe verwüstet worden ist. Bei dieser Katastrophe wären sehr viele Menschen verletzt worden und einige wären sogar gestorben. Wenn man nun für dieses Festival zwei Tagestickets (im Wert von ca 170€) für den Freitag besessen hat, das Festival aber bereits Donnerstag Mittag abgebrochen worden wäre, wie wäre da die Rechtslage auf Anspruch der Geldrückerstattung? Der Veranstalter wäre bei Ermittlung der Polizei und Versicherungen von jeder freigesprochen und hätte sein Möglichstes getan. Seine Aussage wäre in Englisch: Zitat:
Wäre dieses rechtens oder könnte man dagegen Einspruch erheben? Da der Ticketbesitzer zu dieser Zeit nicht könnte, so viel gar nicht verzehrt und/oder eventuell nur wegen einem Künstler zum "Festival" 2011 gefahren wäre. Ich bin noch nicht ganz mit der Schreibweise vertraut und hoffe, dass ich mich forumsgemäß ausgedrückt habe. Um genauere englische Informationen über dieses "Festival" und die Katastrophe zu erhalten, könnte man ganz schnell über google "belgien festival sturm" etwas finden. |
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