Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Namensrecht § 12 BGB

Dies ist eine Diskussion zu Namensrecht § 12 BGB innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2009, 09:04
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Namensrecht § 12 BGB

Hallo,

nehmen wir mal an, jemand macht mit einer Firma aus, gelegentlich für sie zu arbeiten, z.B. Übersetzungen zu übernehmen (kein schriftlicher Vertrag oder so, nur als Nebenjob bei Bedarf). Daraufhin stellt die Firma den Namen und eine E-Mail-Adresse (ihr Name@Name der Firma.de) auf die Homepage, als Verantwortliche für alle x-sprachigen Länder. Auf die E-Mail-Adresse hat sie keinen Zugriff.

Insgesamt übersetzt sie dann nur einmal was , weil der Bedarf doch geringer als gedacht ist. Nach etwa einem Jahr steht ihr Name jedoch immernoch auf der Homepage, was ihr nicht unbedingt passt. Sie versucht mehrmals , dass der Name runtergenommen wird, aber der Boss behauptet, er könne den Homepageersteller nicht erreichen.

Meine Kenntnisse halten sich auf diesem Bereich in Grenzen, aber ist das nicht Namensbestreitung gem. §12 BGB?

Was haltet ihr davon?

Vielen lieben Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2009, 10:31
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AW: Namensrecht § 12 BGB

Es kommt darauf an, ob in der E-Mail-Adresse der Name der Person enthalten ist. Dafür müsste man den konkreten Sachverhalt kennen.

Wenn ja, hat die Person das Recht aus § 12 BGB auf Entfernung des Namens von der Homepage. Hier könnte man Klage erheben.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2009, 12:14
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AW: Namensrecht § 12 BGB

Naja, nehmen wir mal an auf der Homepage stünde:

Max Mustermann (zuständig für x-sprachige Länder): Max.Mustermann@firma.de

Muss dann nicht der Firma erst die Chance gegeben werden, den Namen freiwillig zu entfernen?
Und die Firma ist doch schon für die Homepage verantwortlich, sodass sie auch dafür Sorgen muss, dass der Ersteller das Ganze ändert?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2009, 15:18
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AW: Namensrecht § 12 BGB

Gegenüber dem Unternehmen eine Frist zur Entfernung des Namens von 2 Wochen setzen und danach Klage erheben bzw. dies gleich mit androhen.
__________________

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In dubio pro reo
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  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 09:52
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AW: Namensrecht § 12 BGB

Danke schonmal! Wie sieht das denn allgemein mit den Inhalten von Websites aus?
Das Unternehmen ist doch grundsätzlich für den Inhalt verantwortlich und muss in Kontakt stehen mit dem Ersteller, wenn etwas nicht passt?
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  #6 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 12:53
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AW: Namensrecht § 12 BGB

Zitat:
Zitat von Isalia
Das Unternehmen ist doch grundsätzlich für den Inhalt verantwortlich und muss in Kontakt stehen mit dem Ersteller, wenn etwas nicht passt?
Richtig
__________________

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