Dies ist eine Diskussion zu Namensänderung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Die Mutter M von Person P legt mit der Eheschließung mit Person H ihren Geburtsnamen ab und nimmt den Nachnamen von Person H an. M lässt sich nach 3 Jahren scheiden, behält aber den Nachnamen von Person H. In einer neuen Beziehung mit dem Vater V geht als Sohn P hervor. P erhält den Nachnamen von M (entspricht Nachnamen von H). V und M trennen sich. V heiratet und behält seinen Nachnamen. M heiratet ebenfalls und nimmt den Nachnamen von S an. Frage: P ist nun volljährig. Besteht die Möglichkeit, dass P den Geburtsnamen seiner Mutter M, den Namen von seinem Vater V oder den neuen Nachnamen seiner Mutter M (= entspricht dem Nachname von S) über einen Antrag zur Namensänderung annehmen kann... ? Ich habe mich bereits im BGB belesen, konnte aber nicht 100%ig daraus schlau werden :-) Ich wäre euch für eure Hilfe dankbar. Danke |
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| Scheint wohl keiner zu wissen... . |
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| AW: Namensänderung Jedes Standesamt gibt dazu Auskunft. Wenn die unbefriedigend ist, muß man die Rechtsprechung zum Namensrecht durchflöhen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| Änderung, eheschließung, name, namensänderung, namensrecht |
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