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nachträgliche rechnung nach 1,5 jahren

Dies ist eine Diskussion zu nachträgliche rechnung nach 1,5 jahren innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 15.10.2011, 06:09
Boardneuling
 
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nachträgliche rechnung nach 1,5 jahren

Person a ist fahrzeugbesitzer
person b ist werkstatt

Person a ist fahrzeugbesitzer und auftraggeber
person b ist eine werkstatt

Person a läßt sich von person b ein angebot machen über den umbau seines motors. Person a stimmt zu und überweißt vorab 5000,- €.
Person b hat im angebot nur die kosten eines motorenbauers stehen, da er noch nicht absehen kann von der benötigten zeit des umbaus und wieviel eigenleistungen person a mit einbringt.

Nach knapp 300km kommt es zum motorschaden, der angeblich durch falschen einbau der ventile entstanden ist.
Der motor wird repariert und person a bekommt das fahrzeug wieder mit.
Das fahrzeug läuft nicht wie es laufen sollte und person a mahnt person b des öfteren über diesen zustand.
Person b versucht auch den fehler zu beheben, aber es gelingt ihm nicht wirklich.
Nun schreibt person b nach 1,5 jahren nach umbau des motors 3 einzelne rechnungen über den umbau des motors.
Auch die ersetzten teile des motorschadens tauchen auf der rechnung auf.

Ist eine solche rechnung bereits verjährt?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.10.2011, 06:21
V.I.P.
 
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AW: nachträgliche rechnung nach 1,5 jahren

Zitat:
Ist eine solche rechnung bereits verjährt?
Das sicher nicht - über Verjährung kann man frühestens nach 3 Jahren nachdenken ....Detail z.B. unter
http://www.trenkler.de/rechtsanwalts...rjaehrung.html

Ob die Rechnung allerdings sachlich richtig ist ( z.B. wegen der Tauschteile nach dem Motorschaden ) und ob gegebenenfalls Ansprüche gegen den Schrauber vorhanden sind ( z.B. Schadensersatz ) ist ein anderes Thema.
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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