Dies ist eine Diskussion zu Nachbarschaftsstreit um eine private "Motorrad-Rennstrecke" in einem Wohngebiet innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| hier meine Frage an alle, die dazu etwas wissen: E ist Eigentümer eines Einfamilienhauses in einer ländlichen Gegend. Nachbar N besitzt in der gleichen Siedlung ein Haus. Die Eltern des N haben einen kleinen Bauernhof mit unmittelbar an die Grundstücke von E und N angrenzendem Acker und einer Wiese. Die minderjährigen Kinder des N sowie weitere Kinder aus der Nachbarschaft fahren auf eben dieser Wiese jeden Nachmittag, auch an den Wochenenden, mit eigens dafür angeschafften Motorrädern und Quads Rennen. Alle Kinder sind wie gesagt minderjährig, sie haben also auch keinerlei Fahrerlaubnis o.ä. Die Wiese und der Acker sind nicht durch einen Zaun oder sonstige bauliche Maßnahmen von den anderen Grundstücken und der angrenzenden Straße, die ebenfalls des öfteren in die „Rennstrecke“ der Kinder eingebaut wird, abgetrennt. Wie ist die Rechtslage, bzw. was kann E unternehmen wenn er sich durch den auch sonntäglichen Lärm der Fahrzeuge gestört fühlt und dies nicht weiter hinnehmen will? danke für eure Mithilfe! |
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| AW: Nachbarschaftsstreit um eine private "Motorrad-Rennstrecke" in einem Wohngebiet Zivilrechtlich denke ich hier z.B. an eine Unterlassungsklage wegen Besitzstörung nach § 862 I. Denn der störende Lärm vieler "Motorradrennen" beeinträchtigt sicherlich den Besitz am Grundstück. Aber ich würde vor einer gerichtlichen Regelung einfach mal mit den Eltern reden... Man muss den Gerichten ja nicht mehr Arbeit machen als nötig. Gruß, Loop |
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| AW: Nachbarschaftsstreit um eine private "Motorrad-Rennstrecke" in einem Wohngebiet Hallo, auf Privatgrundstücken gilt die Straßenverkehrsordnung nicht, (deshalb steht es an vielen Parkplätzen explizit dran) so daß man rechtlich nicht dagegen vorgehen kann, daß hier Minderjährgen das führen von Kraftfahrzeugen gestattet wird. Solche "Rennstrecken" gibt es wohl öfter und ich habe schon gesehen (im TV), daß kleine Kinder (6 Jahre) da schon (Mini-)Motorrad fahren. Im Grunde, ist gegen so einen "Fahrübungsplatz" gar nichts einzuwenden, die Kinder und Jugendlichen werden im Gegenteil sogar mit den Besonderheiten der Fahrphysik vertaut gemacht und in dem TV-Bericht haben sie sogar den positiven Effekt auf das spätere Fahrverhalten dieser Kinder und Jugendlichen hervorgehoben. (In etwa Zitat Wer schonmal echte Rennen fährt, der hat das auf der Straße gar nicht mehr nötig und kennt auch die physikalischen Grenzen viel besser ...Rechtlich gibt es wohl wirklich nur die Lärmbelästigung und evt. noch eine Belästigung durch die Abgase. Und es gibt sicher ein Versicherungstechnisches Argument gegen den Betreiber oder die Eltern der "kleinen Fahrer", denn ich vermute, daß es selbst wenn irgendwelche "Haftungsausschlüsse" unterschrieben wurden, im Falle eines schweren Unfalls mit Personenschäden, hier sicher größere rechtliche Probleme auf Betreiber bzw. Eltern zukommen könnten. Und die fehlende Einfriedung und damit illegale "Mitbenutzung" der Straße, könnte auch ein Punkt sein, über den man den Betreiber noch "einschränken" könnte, eine Anzeige bei der Polizei könnte da hilfreich sein. Aber ich sehe da keine Erfolgsaussichten, das "Treiben" komplett zu unterbinden, es wird wohl, wenn überhaupt, höchstens auf eine Einschränkung in Bezug auf die Zeit und Dauer dabei herauskommen. Alle Angaben ohne Gewähr. Gruß Huutsch |
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