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Muss man an eine Frist erinnern?

Dies ist eine Diskussion zu Muss man an eine Frist erinnern? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 19:10
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Muss man an eine Frist erinnern?

Hallo zusammen,

hoffe ich bin in dieser Kategorie richtig, es geht um Folgendes: Um eine Förderung für ein Auslandsaufenthalt im 2ten Jahr eines Masters muss der Student sich jährlich auf der Homepage der zuständigen Organisation einschreiben.Der Student hat dies im ersten Jahr (August 2010) gemacht und wurde danach erinnert es im nächsten Jahr zu wiederholen. Die Frist für das nächste Jahr lief Ende September 2011 aus, also mehr als ein Jahr nach der Erinnerung. In der Zwischenzeit bekam der Student keine Mail oder Ahnliches um ihn an diese Frist zu erinnern, andere Studenten jedoch bekamen eine Erinnerungsmail im Mai 2011.
Der Student hat sich nicht rechtzeitig eingeschrieben und hat aus diesem Grund kein Anspruch auf die Förderung. Nun meine Frage: hat diese Organisation keinerlei Pflicht den Studenten daran zu erinnern oder könnte er etwas Anderes geltend machen um Anspruch auf die Förderung zu erhalten.

Ich wäre allen sehr dankbar die mir hierbei helfen Könnten

Gruß

Thibault

Geändert von Tibo (03.02.2012 um 10:34 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 02:17
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AW: Muss man an eine Frist erinnern?

Wodurch könnte die Fristerinnerungspflicht festgelegt sein ?
Durch Gesetz ? - Das glaube ich nicht.
Durch Vertrag ? - Den müsstest du mal lesen.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 10:34
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AW: Muss man an eine Frist erinnern?

Danke. Im Vertrag ist nichts dergleichen beschrieben.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 23:04
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AW: Muss man an eine Frist erinnern?

Wenn andere Studenten fristbedingte Benachrichtigungen erhalten haben, wäre es absurd auf den jeweiligen Vertrag zwischen dem Studenten und der Uni ankommen zu lassen, da es die Auskunftspflicht der Uni sei ALLE Studenten (Ausnahmen bei den Gasthörern) studiumgerecht auf dem aktuellen Stand zu halten. Da eine fristgerechte Benachrichtigung zur "Anmeldung" der Obligation jeder Universität gehört, darf sie nicht verletzt werden.

...problematisch wird es aber, weil der Student schon benachrichtigt wurde (vor einem Jahr) und die Uni ihre Pflicht erfüllt sehen kann/könnte...
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  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 10:41
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AW: Muss man an eine Frist erinnern?

Vielen Dank für die Angtwort! Und ja der Student vor bei erstmaliger Einschreibung erinnert diese jedes Jahr zu wiederholen, aber jegliche Erinnerung daran blieb aus.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 20:17
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AW: Muss man an eine Frist erinnern?

Zitat:
Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die Angtwort! Und ja der Student vor bei erstmaliger Einschreibung erinnert diese jedes Jahr zu wiederholen, aber jegliche Erinnerung daran blieb aus.
In welchem Land leben wir eigentlich?
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  #7 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 20:20
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AW: Muss man an eine Frist erinnern?

Es handelt sich um Deutschland
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