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muss in einem kaufvertrag der name enthalen sein

Dies ist eine Diskussion zu muss in einem kaufvertrag der name enthalen sein innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 23.07.2007, 06:27
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muss in einem kaufvertrag der name enthalen sein

guten morgen zusammen. habe mal wieder eine kleine verstaendnisfrage an euch.

muss in einem kaufvertrag eigentlich zwingend der name vom verkauefer und dem kaeufer enthalten sein? soweit ich weiss ist dies nur bei einem immobielenkaeuf, wegen der notarielle beurkundung, erforderlich.
bei einem ratenkauf sollte natuerlich der name enthalten sein, bei einem barkauf waere allerdings hoechstens der name des verkauefers [als beweis fuer die bezahlte ware] erforderlich. da der kaeufer die ware bar bezahlt, und sonst keine weiter verpflichtungen hat. also wuerde doch der vertrag eine art quittung darstellen oder?

oder waere ein kaufvertrag ohne namensangabe ungueltig bzw. wuerde der rechtsanspruch entfallen?

edit: laut bgb [§433-§453] ist, soweit ich weiss, der inhalt eines kaufvertrages nicht bestimmt
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Alt 23.07.2007, 09:06
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AW: muss in einem kaufvertrag der name enthalen sein

Der Kaufvertrag ist nicht das, was man in den Händen hält, sondern dass, was man mit der anderen Seite vereinbart hat. Das Schriftstück DOKUMENTIERT das Vereinbarte nur und hat entscheidende Beweisfunktion. Diese ist evtl. eingeschränkt, wenn aus dem Schriftstück nicht hervorgeht, WER die Parteien sind. Aber unwirksam ist der KV deswegen natürlich nicht.
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Alt 23.07.2007, 16:19
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AW: muss in einem kaufvertrag der name enthalen sein

Zitat:
Zitat von tyron82
oder waere ein kaufvertrag ohne namensangabe ungueltig bzw. wuerde der rechtsanspruch entfallen?
Wenn Sie zum Bäcker gehen und Brötchen kaufen, dann war das auch ein Kaufvertrag.

Ohne Namensangabe.
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Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.07.2007, 19:33
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AW: muss in einem kaufvertrag der name enthalen sein

hab mich evtl. bis unverstaendlich ausgedrueckt. koennte man sich, trotz fehlendem namen - vorrausgesetzt man koennte beweisen das man der [ver]kauefer sei - auf den inhalt des kaufvertrags berufen? fuer mich ist, sofern der betrag bar bezahlt wurde, ein kaufvertrag fuer den kaeufer im weitesten sinne eine quittung.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.07.2007, 13:58
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AW: muss in einem kaufvertrag der name enthalen sein

Ein Kaufvertrag kann ohne Formvorgaben geschlossen werden. Wenn du in Morsezeichen ein Angebot gefurzt hast und dein dir namentlich nicht bekannter Vertragspartner mit Rauchzeichen angenommen hat, kannst du dich immer noch auf diesen Kaufvertrag berufen. Willst du ihn allerdings vor Gericht durchsetzen, musst du irgendwie nachweisen, dass diese heiße Luft ein Kaufvertrag war ...
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