Dies ist eine Diskussion zu muss ich haften innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| muss ich haften folgender Fall: Jmd. der nicht Steuerberater ist macht für jemd. anderen die Steuererklärung.Nun soll der Ersteller angeblich einen Fehler (über mehrerer Jahre) gemacht haben. Es kam dadurch angeblich zu einer zu hohen Steuernachzahlung die sich auf mehrere tausend Euros beläuft (also die Person hätte weniger Steuern zahlen müssen). Der Ersteller hat nie in den Steuererklärungen unterschrieben, da er ja kein Steuerberater ist. Die Erklärung sowie die Finanzbuchhaltung wurde im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung durchgeführt. Muss nun der Ersteller für die zuviel gezahlte Einkommensteuer haften? Weiß jemand hierzu etwas? Gruß Ladi0405 Geändert von Ladi0405 (01.02.2012 um 16:00 Uhr). |
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| AW: muss ich haften Hat der Ersteller das aus Gefälligkeit gemacht oder war ein Rechtsverhältnis (Vertrag) gegeben? |
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| AW: muss ich haften Soweit der Betroffene entlohnt wurde, liegt es nahe eine Haftung aus § 280 Abs. 1 BGB in Bezug auf die Geschäftsbesorgung anzunehmen. |
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| AW: muss ich haften Ich denke auch eher, dass es sich hierbei um ein typisches Gefälligkeitsverhältnis handelt. Selbst wenn eine Entlohnung gegeben ist, ist das meiner Ansicht lediglich ein Indiz dafür, dass von einer Haftung gesprochen werden kann. |
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| AW: muss ich haften Hallo, verstehe ich eure Antworten nun richtig. Trotz der geringfügigen Beschäftigung (ohne schriftlichen AV) liegt in diesem Fall Haftung vor? Aber wie kann sich denn eine Privatperson / Angestellte gegen so ein Risiko versichern. Eine Berufshaftpflicht gibt es ja nicht. Wenn nun ein Angestellter einen Fehler macht, der seinen AG Geld kostet könnte, der ihn beim AN einklagen? Gruß Ladi0405 |
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| AW: muss ich haften Zitat:
Bei Angestellten gilt, dass sie unter Umständen haften, was damit zusammenhängt, - ob sie etwas korrekt oder fürchterlich schlecht machen - ob sie dafür einen Auftrag hatten und laut Arbeitsvertrag verpflichtet sind - ob sie für etwas ausgebildet sind oder nicht, und was der AG davon weiß. Zitat:
Beispiel: ein Bankangestellter ist für Vermögensverwaltung zuständig. Entgegen der Vereinbarung mit einem wohlhabenden Kunden verzockt er dessen Geld mit windigen Anlagen. Der Kunde verklagt die Bank und erhält recht. Hier wird die Bank den Angestellten in Regress nehmen, denn er hat vorsätzlich falsch gearbeitet. Bei dem "Steuerberatergehilfen" wird im Einzelfall zu klären sein, was er mit dem Bekannten ausgemacht hat. ("Ich mach Dir die Steuern" - "Ich helfe Dir dabei, aber ich habe eigentlich wenig Ahnung. Den Kopf halte ich dafür nicht hin!"). Was heißt denn "im Rahmen einer geringfügigen beschäftigung"? Wurde der Gehilfe vom Steuerpflichtigen angestellt? Das wäre ein Konstrukt, das darauf hinweist, dass beispielsweise der Steuerpflichtige selbständig ist oder sich mit Steuern eigentlich gut auskennt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: muss ich haften Der Gehilfe wurde angestellt um Geld zu sparen. Angemeldet als Bürokraft. Die Tätigkeit umfasste die Finanzbuchhaltung u. einmal im Jahr die Steuer. Damit man nicht so viel Geld ausgeben muss. Der AG ist selbständig ist aber kein Steuerberater. |
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