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muss ich haften

Dies ist eine Diskussion zu muss ich haften innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 14:35
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muss ich haften

Hallo,

folgender Fall: Jmd. der nicht Steuerberater ist macht für jemd. anderen die Steuererklärung.Nun soll der Ersteller angeblich einen Fehler (über mehrerer Jahre) gemacht haben. Es kam dadurch angeblich zu einer zu hohen Steuernachzahlung die sich auf mehrere tausend Euros beläuft (also die Person hätte weniger Steuern zahlen müssen). Der Ersteller hat nie in den Steuererklärungen unterschrieben, da er ja kein Steuerberater ist. Die Erklärung sowie die Finanzbuchhaltung wurde im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung durchgeführt. Muss nun der Ersteller für die zuviel gezahlte Einkommensteuer haften?

Weiß jemand hierzu etwas?

Gruß

Ladi0405

Geändert von Ladi0405 (01.02.2012 um 16:00 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 09:18
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AW: muss ich haften

Hat der Ersteller das aus Gefälligkeit gemacht oder war ein Rechtsverhältnis (Vertrag) gegeben?
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  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 17:00
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AW: muss ich haften

Soweit der Betroffene entlohnt wurde, liegt es nahe eine Haftung aus § 280 Abs. 1 BGB in Bezug auf die Geschäftsbesorgung anzunehmen.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 19:09
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AW: muss ich haften

Ich denke auch eher, dass es sich hierbei um ein typisches Gefälligkeitsverhältnis handelt. Selbst wenn eine Entlohnung gegeben ist, ist das meiner Ansicht lediglich ein Indiz dafür, dass von einer Haftung gesprochen werden kann.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 13:08
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AW: muss ich haften

Hallo,

verstehe ich eure Antworten nun richtig.

Trotz der geringfügigen Beschäftigung (ohne schriftlichen AV) liegt in diesem Fall Haftung vor?

Aber wie kann sich denn eine Privatperson / Angestellte gegen so ein Risiko versichern. Eine Berufshaftpflicht gibt es ja nicht.

Wenn nun ein Angestellter einen Fehler macht, der seinen AG Geld kostet könnte, der ihn beim AN einklagen?

Gruß

Ladi0405
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  #6 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 13:16
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AW: muss ich haften

Zitat:
Zitat von Ladi0405 Beitrag anzeigen
Aber wie kann sich denn eine Privatperson / Angestellte gegen so ein Risiko versichern. Eine Berufshaftpflicht gibt es ja nicht.
Die kann man aber abschließen.

Bei Angestellten gilt, dass sie unter Umständen haften, was damit zusammenhängt,
- ob sie etwas korrekt oder fürchterlich schlecht machen
- ob sie dafür einen Auftrag hatten und laut Arbeitsvertrag verpflichtet sind
- ob sie für etwas ausgebildet sind oder nicht, und was der AG davon weiß.

Zitat:
Wenn nun ein Angestellter einen Fehler macht, der seinen AG Geld kostet könnte, der ihn beim AN einklagen?
Unter Umständen.

Beispiel: ein Bankangestellter ist für Vermögensverwaltung zuständig. Entgegen der Vereinbarung mit einem wohlhabenden Kunden verzockt er dessen Geld mit windigen Anlagen. Der Kunde verklagt die Bank und erhält recht. Hier wird die Bank den Angestellten in Regress nehmen, denn er hat vorsätzlich falsch gearbeitet.

Bei dem "Steuerberatergehilfen" wird im Einzelfall zu klären sein, was er mit dem Bekannten ausgemacht hat. ("Ich mach Dir die Steuern" - "Ich helfe Dir dabei, aber ich habe eigentlich wenig Ahnung. Den Kopf halte ich dafür nicht hin!").

Was heißt denn "im Rahmen einer geringfügigen beschäftigung"? Wurde der Gehilfe vom Steuerpflichtigen angestellt? Das wäre ein Konstrukt, das darauf hinweist, dass beispielsweise der Steuerpflichtige selbständig ist oder sich mit Steuern eigentlich gut auskennt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #7 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 16:01
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AW: muss ich haften

Der Gehilfe wurde angestellt um Geld zu sparen. Angemeldet als Bürokraft. Die Tätigkeit umfasste die Finanzbuchhaltung u. einmal im Jahr die Steuer. Damit man nicht so viel Geld ausgeben muss. Der AG ist selbständig ist aber kein Steuerberater.
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Alt 03.02.2012, 19:06
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AW: muss ich haften

Wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist noch an den innerbetrieblichen Schadensausgleich zu denken. Ansonsten sollte der Angestellte § 3 RDG respektieren, dann läuft er auch nicht Gefahr zu haften.
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