Dies ist eine Diskussion zu Monopolstellung Supermarkt/Kontrahierungszwang/Vertragsfreiheit ??? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Monopolstellung Supermarkt /Kontrahierungszwang /Vertragsfreiheit ??? Problem: K hat nun die Nase von E und ihrer Familie voll: Das komme nur alles davon, weil sie eine Protestantengattin sei!. Als P, die ebenfalls mit einem Protestanten verheiratet ist, am 3.2.2005 wieder bei K einkaufen will, entgegnet er: Kein Zutritt mehr für Protestantengattinnen!. Die nächste Möglichkeit zum Einkauf ist 30 Gehminuten entfernt. P hat keinen PKW, der Bus verkehrt alle zwei Stunden. Frage: Kann P gegen K Ansprüche geltend machen? Welche Ansprüche sollte man hier prüfen ? Vertragsfreiheit ? Kontrahierungszwang ? zum 2. Vorschlag folgendes: 3. Mittelbarer Kontrahierungszwang Anerkannt ist, dass sich mittelbar die Verpflichtung zum Vertragsabschluss aus dem Verbot sittenwidriger Schädigungen (§ 826) ergeben kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Ablehnung des Vertragsabschlusses eine sittlich anstößige Ausnutzung einer Monopolstellung darstellen würde. Darüber hinaus nimmt man vielfach einen Kontrahierungszwang nach den Grundsätzen des sozialen Rechtsstaates (Art. 20, 28 GG) bei allen öffentlichen oder privaten Unternehmen an, die einem allgemeinen Versorgungsbedürfnis dienen und - wenigstens teilweise - mit öffentlichen Mitteln unterhalten werden (z. B. Theater, Bibliothek). Danke Soopafly |
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| AW: Monopolstellung Supermarkt/Kontrahierungszwang/Vertragsfreiheit ??? Hallo. Ich habe in einigen Kommentaren gelesen, dass die Privatautonomie ihre Grenzen findet, wenn man den Vertrag wegen Gründen de Herkunft, Religion etc. ablehnt. Das ein Kontrahierungszwang vorliegen soll, weil die Grundversorgung gedeckt sein muss, finde ich hier eher fragwürdig. Immerhin gibt es, wenn auch etwas entfernt, noch andere Läden. In den Kommentaren wird der Kontrhierungszwang z.B. bei Stromanbietern angenommen.
__________________ Pugna et vince! |
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| AW: Monopolstellung Supermarkt/Kontrahierungszwang/Vertragsfreiheit ??? hi, hast du dir schon Gedanken darüber gemacht, um welchen Schaden es sich in diesem Fall handeln könnte. Es ist ja eigentlich nur ein zeitlicher Schaden ersichtlich, denn evtl Buskosten sind noch nicht entstanden. Man könnte natürlich auch im Kontrahierungszwang schon den Schadensersatz sehen. Was meinst du ??? Gruß Soopafly |
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