Dies ist eine Diskussion zu Mobilfunkverträge...! innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Mobilfunkverträge...! ich habe eine speziele Frage, bzw.: ich frage mich ob es ein "Schlupfloch" gibt. Konkreter Fall: A hat vor 3-4 Monaten einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Die normale Vertragsdauer läuft über 24 Monate, soweit so gut. Jedoch hat A, ein anderes Unternehmen den selben Vertrag zu deutlich günstigeren Konditionen angeboten. Frage: Wenn A bei seinem jetztigen Vertrag, ein Upgrade durchführt wie z.B.: den Aufstieg in einen anderen Tarif, der eventuell 10,- € teurer ist und man dafür am Wochenende, ins Ausland umsonst telefonieren kann. Und vllt. sogar noch ein neues Handy mit dabei, das wiederum die monatlichen Fixkosten um weitere 10,- € erhöht. Folglich muss A diesen ja beantragen, bekommt Unterlagen zum Unterschreiben und schließt ja letztendlich einen neuen "Vertrag" ab. Ab diesem Zeitpunkt setzt ja das Widerrufsrecht von 14 Tagen ein. Wenn A also von diesem Widerrufrecht gebrauch macht, das Handy dann zurückschickt, müsste A gänzlich von dem Vertrag befreit sein, oder? Und zwar nicht nur den neu abgeschlossenen, sondern auch den vorherigen weil der ja in dem Sinne nicht mehr exestiert. Wie seht Ihr das? Ist es eine Möglichkeit, dass A sich aus diesem Vertrag befreit oder sind bei solchen "Aufstockungen" andere Regeln zu beachten? Am Rande vllt. noch eine andere Frage: Welche besonderen Kündigungsgründe akzeptieren Mobilfunktunternehmen um vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen? (was eher zweitrangig ist..., die erste Frage interessiert mich hingegen brennend) Schon mal vielen Dank im Voraus falls Jemand sich mit den Details auskennt und hier antwortet. Geändert von Belamii (04.11.2011 um 02:29 Uhr). |
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| AW: Mobilfunkverträge...! Also ich nehme jetzt mal nicht an das es derselbe Vertrag zu günstigeren Konditionen ist. Sondern ein ähnlicher bei einem anderen Mobilfunkunternehmen. ( Bitte korrigieren falls falsch weil nicht ganz eindeutig) Durch ein Upgrade und deren Widerruf (für den Fall das der Widerruf überhaupt möglich wäre weil ich vermute das es hier überhaupt kein Fernabsatzgeschäft ist) wird eine Vertrag nicht ingesamt unwirksam sondern besteht zu den vorherigen Konditionen weiter. Ein Vertrag muss auch eingehalten werden. Günstigere Konditionen sind kein Kündigungsgrund. Mobilfunkunternehmen lassen Leute häufig aus dem Vertrag wenn diese die ausstehenden Vertragsmonate die Grundgebühr als Auslöse zahlen. |
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| AW: Mobilfunkverträge...! Das "Upgrade" in einen neuen (teuereren) Vertrag ist eine Umwandlung des bestehenden Vertrags in eben diesen neuen. Kommt letzterer nicht zustande, verbleibt es bei dem alten Vertrag. Also kein Schlupfloch.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Mobilfunkverträge...! Habe ich mir natürlich auch gedacht. Jedoch stutzig geworden da bei einem "Upgrade" ein neuer Vertrag zustande kommt..., man bekommt andere Konditionen und muss Ihn auch schriftlich bestätigen. Beispiel: Ein Anbieter hat verschiedene Verträge: 1. Ohne alles, nur Grundgebühr 2. Mit verschiedenen Flatrates 3. Mit verschiedenen Flatrates + Handy Wenn man also von Vertrag 1 auf 3 Wechselt sind es doch verschiedene Verträge. Von den Preisen und Vereinbarunge her und allem voran weil es sich dadurch automatisch um weitere 2 Jahre, ab Abschluss verlängert. Das symbolisiert doch dass es sich um einen vollkommen neuen Vertrag handelt und man automatisch ein Widerrufsrecht hat. ..., oder? |
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| AW: Mobilfunkverträge...! Zitat:
Das Upgrade ist ein (neuer) Vertrag, der den alten ersetzt, wenn er denn abgeschlossen wurde. Wird der neue Vertrag widerrufen, dann hat man logischerweise nichts neues, der alte Vertrag kann also nicht ersetzt werden. So schwierig....?
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Mobilfunkverträge...! Mal zur Verdeutlichung ein (platter) Vergleich: Du bist beim Autohändler und willst ein neues Auto kaufen. Du vereinbarst mit dem Händler, dass dieser bei einem Vertragsabschluss (Kauf neues Auto) Deinen gebrauchten in Zahlung nimmt. Der Kauf kommt nicht zustande. Mit was fährst Du nach Hause? - Mit Deiner alten Kutsche. Alles klar?
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Mobilfunkverträge...! |
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| AW: Mobilfunkverträge...! Bei einem Autokauf ist es eine Voraussetzung und ist Teil der Zahlung, wenn man sein Auto nicht in Zahlung gibt dann bezahlt man halt eben den vollen Preis. Sollte der Vertrag widerrufen werden so bekommt man sein Geld zurück: folglich auch das "Warengeld" ..., was mich irritiert ist dass bei einem Neuvertrag der alte doch erlischt, oder? Man schließt einen neuen ab und der alte sollte theoretisch nicht mehr existent sein. Wenn man seinen neuen quasi nicht mehr will, dann kann einer doch keinen zwingen einen Vertrag wieder aufzunehmen, den man durch den Erwerb des neuen, rechtens, gekündigt hat. Folglich ist das ja dann ein Zwang einen Neuvertrag abzuschließen, was soweit ich weiss nicht legal ist. Ich glaube ich muss mal die AGBs bei einem Upgrade in einen neuen Vertrag genauer anschauen. PS: Das Loge ist noch größer und PINK, nicht grün. Und bei denen bucht man nicht irgendwelche Flatrates dazu sondern wie erwähnt: man schließt einen neuen Vertrag ab. |
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| AW: Mobilfunkverträge...! gut dann nehmen wir halt ein besseres Beispiel als des von Klaus :-) Also du hast ein Auto das hast du über Autohaus A finanziert. Das Auto gehört dir noch ned. So nun möchtest du gern ein größeres weil deine Angetraute hat einen Braten im Ofen und in den schicken Sportwagen passt kein Kinderwagen. So du möchtest also einen Kombi gehst zu A und der sagt ok ich erlöse dich von Sportwagen du kriegst den Kombi. auch auf Kredit gehört dir also auch ned. Der Kredit wird nur abgelöst beides bei A. So du kommst nach Hause stellst fest die Olle liegt mit dem Bofrostmann im Bett und das Kind ist vermutlich auch ned von dir. Du gibst den Wagen zurück und was nimmst mit ? Nix oder den Sportwagen? Sicher du kannst auch ohne Sportwagen gehen aber den Kredit musste trotzdem weiter zahlen weil Bedingung für die Ablösung das Upgrade auf den Kombi war. |
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| AW: Mobilfunkverträge...! Zitat:
Sehr schön..... ![]() Das das Zustandekommen des neuen Vertrags (Upgrade) die auflösende Bedingung für die Erledigung des alten Vertrags ist, wollte ich auch darstellen, dachte es gelänge mir mit dem (platten) Vergleich. Aber Dein Beispiel ist viel schöner....
__________________ Gruß Klaus |
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| mobilfunk, vertrag, widerrufsrecht |
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