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Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das?

Dies ist eine Diskussion zu Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 13:53
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Question Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das?

Der Mobilfunkdiscounter M hat sein Angebot bis 18.01.2012 im D1-Netz realisiert. Anfang 2012 wurden allen Kunden neue SIM-Karten zugesendet die sich im O² Netz befinden.

Die Rufnummern der Kunden wurden ohne ihr Einverständnis und ohne Information über den Netzwechsel von D1 zu O² auf die neuen SIM-Karten portiert. Restguthaben wurde übertragen und die alten Karten wurden deaktiviert.

Frage: Darf M das?
  • Stellt das Netz (D1, D2, E+, O²) nicht evtl. einen wesentlichen Vertragsbestandteil dar, denn meist haben Familie und Freunde eine Flatrate in ein bestimmtes Netz, die sie nun nicht mehr nutzen können um den Kunden von M zu erreichen?
  • Die Nummer ist doch Eigentum des Kunden!!! Oder?? Darf M die überhaupt ohne Einwilligung seiner Kunden portieren?
  • Will der Kunde z.B. zu einem anderen Mobilfunkdiscounter ins D1-Netz (zurück) wechseln, fallen laut Vertrag ca. 30€ für die ausgehende Portierung an. Kann der Kunde in diesem Sonderfall die kostenfreie herausgabe (Portierung) seiner Rufnummer verlangen?

(Tarifdetails: Keine Grundgebühr, Keine Vertragslaufzeit)

Ich freue mich auf eure Antworten
__________________

Recht haben und Recht bekommen: Leider nicht immer das Selbe!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 14:17
V.I.P.
 
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AW: Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das?

Zitat:
Frage: Darf M das?
ich sage mal: ja.

Zitat:
* Stellt das Netz (D1, D2, E+, O²) nicht evtl. einen wesentlichen Vertragsbestandteil dar, denn meist haben Familie und Freunde eine Flatrate in ein bestimmtes Netz, die sie nun nicht mehr nutzen können um den Kunden von M zu erreichen?
soweit ich das kenne, gibts die flatrates nicht für ein bestimmtes netz, sondern für lediglich einen bestimmten anbieter (oder anbieterfamilie), nicht aber für das gesamte netz...?

Zitat:
* Die Nummer ist doch Eigentum des Kunden!!! Oder?? Darf M die überhaupt ohne Einwilligung seiner Kunden portieren?
die nummer wurde ja nicht protiert. sie ist nach wie vor beim discounter.


Zitat:
* Will der Kunde z.B. zu einem anderen Mobilfunkdiscounter ins D1-Netz (zurück) wechseln, fallen laut Vertrag ca. 30€ für die ausgehende Portierung an. Kann der Kunde in diesem Sonderfall die kostenfreie herausgabe (Portierung) seiner Rufnummer verlangen?
versuchen könnte man es zumindest.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 01:11
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AW: Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das?

Ich habe auch mal von einem Discounter gehört der wohl ausgedachte Kunden in das Lieblingsnetz geschaltet hat und auf diesem Wege kam es dann zu einer Kündigung durch das Lieblingsnetz, so dass der Discounter sich einen neuen Vorleister suchen musste. Sowas gibts auch....
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  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 10:43
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AW: Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das?

OKey ...es tut zwar nix zur Sache aber was hat ein Mobilfunkdiscounter von ausgedachten Kunden?
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  #5 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 10:53
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AW: Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das?

Durch eine große Zahl an Neukunden bekommt ein Anbieter von mäßiger Bedeutung ein besseres Image und die Prämien die er pro Neukunde bekommt sind anhand von Kundenzahlen gestaffelt. Um eine höhere Prämie zu erreichen muss man viele Kunden haben und schwupps, da ist uns doch versehentlich das Telefonbuch in die Kundenkartei gerutscht. Wie dem auch sei soll ein gewisser Mutterkonzern eine Kündigung eines gewissen Netzbetreibers erhalten haben und jetzt hat dieser Anbieter und seine Töchter natürlich rein hypothetisch ernste Probleme.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 11:14
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AW: Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das?

Würde hier anders rangehen.
Der Vertrag ist ja ein Anschluss im D1 Netz
und die Änderung zu ** ist meiner Meinung nach niemals Vertragsbestandteil geworden, zumindest dehalb schon nicht, weil die Änderung der AGB meistens nicht zugegangen ist.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 13:55
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AW: Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das?

Zitat:
Zitat von hpbi2250tn Beitrag anzeigen
...weil die Änderung der AGB meistens nicht zugegangen ist.
genau die ist nämlich als Newsletter getart gewesen und deshalb im SpamOrdner gelandet
__________________

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  #8 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 15:27
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AW: Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das?

Also ich werde die karte zurückschicke mit dem hinweis es sei das falsche netz. mal sehen was der gegener dann antwortet
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handy, mnp, netz, prepaid, vertragsbestandteil

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