Dies ist eine Diskussion zu Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Die Rufnummern der Kunden wurden ohne ihr Einverständnis und ohne Information über den Netzwechsel von D1 zu O² auf die neuen SIM-Karten portiert. Restguthaben wurde übertragen und die alten Karten wurden deaktiviert. Frage: Darf M das?
(Tarifdetails: Keine Grundgebühr, Keine Vertragslaufzeit) Ich freue mich auf eure Antworten
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| AW: Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das? Zitat:
Zitat:
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versuchen könnte man es zumindest. |
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| AW: Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das? Ich habe auch mal von einem Discounter gehört der wohl ausgedachte Kunden in das Lieblingsnetz geschaltet hat und auf diesem Wege kam es dann zu einer Kündigung durch das Lieblingsnetz, so dass der Discounter sich einen neuen Vorleister suchen musste. Sowas gibts auch.... |
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| AW: Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das? OKey ...es tut zwar nix zur Sache aber was hat ein Mobilfunkdiscounter von ausgedachten Kunden? |
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| AW: Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das? Durch eine große Zahl an Neukunden bekommt ein Anbieter von mäßiger Bedeutung ein besseres Image und die Prämien die er pro Neukunde bekommt sind anhand von Kundenzahlen gestaffelt. Um eine höhere Prämie zu erreichen muss man viele Kunden haben und schwupps, da ist uns doch versehentlich das Telefonbuch in die Kundenkartei gerutscht. Wie dem auch sei soll ein gewisser Mutterkonzern eine Kündigung eines gewissen Netzbetreibers erhalten haben und jetzt hat dieser Anbieter und seine Töchter natürlich rein hypothetisch ernste Probleme. |
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| AW: Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das? Würde hier anders rangehen. Der Vertrag ist ja ein Anschluss im D1 Netz und die Änderung zu ** ist meiner Meinung nach niemals Vertragsbestandteil geworden, zumindest dehalb schon nicht, weil die Änderung der AGB meistens nicht zugegangen ist. |
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| AW: Mobilfunkdiscounter wechselt den Netzbetreiber. Darf er das? genau die ist nämlich als Newsletter getart gewesen und deshalb im SpamOrdner gelandet
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| handy, mnp, netz, prepaid, vertragsbestandteil |
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