Dies ist eine Diskussion zu Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert Zitat:
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| AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert Mit dem Wucher halte ich auch für eher zweifelhaft. Hinsichtlich eines gutgläubigen erwerbs möchte ich mal zu bedenken geben, dass es sich hierbei um nen Antiquitätenhändler handelt. Der Handelt nunmal mit alten Büchern. da ist es auch nicht zwingend ungewöhnlich, wenn auf dem Einband ein andere Name drin steht (Haushaltsauflösung, Erbschaft, Flohmarkt etc.). |
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| AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert Zitat:
Zitat:
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert Zitat:
Der Händler ist nie Eigentümer geworden oder gewesen. Eigentum kann nur vom Eigentümer übertragen werden, nicht vom Besitzer. Ist schon lange her und war auch nur Wahlpflichtfach: 985 BGB war es, glaube ich. Sie ist immer noch Eigentümerin des Buches. Ersitzen ist auch nicht gegeben, weil noch keine, ich glaube 10 Jahre verstrichen sind. pauline |
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| AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert Zitat:
Sofern man nur einen Paragraphen kennt.... |
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| AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert Bevor Bratis Ironie überlesen wird: Das stimmt nicht. Beim gutgläubigen Erwerb geht es gerade darum, dass man Eigentum vom Nichtberechtigten erwirbt (z. B. § 932 BGB).
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert Also ich schreibe momentan die gleiche Hausarbeit und habe da eine etwas andere Ansicht was die Gutgläubigkeit angeht... Ich kopiere hier mal den originalen Sachverhalt herein: Um das nötige Restgeld schnellstmöglich zu bekommen, will sie ein sehr altes Kochbuch ihrer Tante (T) beim Antiquitätenhändler A verkaufen. Die Tante hatte der K das Kochbuch ausgeliehen für die Vorbereitung der bevorstehenden Geburtstagsfeier der Mutter der K. A, der den wahren Sammlerwert des Buches (1000 €) kennt, zahlt der K erfreut den von ihr verlangten Preis in Höhe von 400 €. Wegen des hohen Wertes des Buches und des im Buchdeckel eingetragenen Namens der T zweifelt er aber an der Eigentümerstellung der K. Also für mich wird nicht ersichtlich, dass die Zweifel erst danach aufkamen. Dort steht: "Wegen des hohen Wertes des Buches und des im Buchdeckel eingetragenen Namens...", und den Wert des Buches kannte er ja schon bevor er es gekauft hat. Und außerdem hat er sich das Buch vor dem Kauf auch schonmal angesehen und den Namen entdeckt. Und wenn aus diesem beiden Tatsachen der Zweifel entsteht, müsste er also schon vor dem Kauf entstanden sein. Oder? |
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| AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert Das Wort "aber" deutet für mich darauf hin, dass die Zweifel bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren: er zahlt, aber (= obwohl)... Somit also ist "kein gutgläubiger Erwerb wegen zumindest grober Fahrlässigkeit" denkbar.
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert Für ne Hausarbeit sicher richtig. Bezug nehmend auf den grandiosen Beitrag Nr. 12 hätte er aber eig. auch fragen können, was es mit dem Namen auf sich hat. |
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| AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert Ich verstehe das "aber" in Deinem Beitrag nicht. ![]() Hätte er fragen müssen (= grob fahrlässig, kein gutgläubiger Erwerb)?
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| hausarbeit, minderjährig, wucher |
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