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Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert

Dies ist eine Diskussion zu Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #11 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 14:24
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AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert

Zitat:
Zitat von once
Das Rechtsgeschäft könnte vielleicht wegen wucherähnlicher Sittenwidrigkeit nichtig sein.
wo sollte die denn herkommen? allein über den preis wird das wohl schlecht gehen.
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  #12 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 14:38
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AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert

Mit dem Wucher halte ich auch für eher zweifelhaft. Hinsichtlich eines gutgläubigen erwerbs möchte ich mal zu bedenken geben, dass es sich hierbei um nen Antiquitätenhändler handelt. Der Handelt nunmal mit alten Büchern. da ist es auch nicht zwingend ungewöhnlich, wenn auf dem Einband ein andere Name drin steht (Haushaltsauflösung, Erbschaft, Flohmarkt etc.).
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  #13 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 16:40
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AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
dann sind erst später aufkeimende Zweifel unschädlich für den erfolgten Eigentumserwerb.
Den Hinweis auf den möglichen Ausschluß des gutgläubigen Erwerbs wegen grober Fahrlässigkeit finde ich gut. Erst später aufkeimende Zweifel sind aber in jedem Fall unschädlich für den vorher abgeschlossenen Eigentumserwerb.

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Das Rechtsgeschäft könnte vielleicht wegen wucherähnlicher Sittenwidrigkeit nichtig sein.
Das sehe ich nicht einmal im Ansatz.
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"Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno)
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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  #14 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 17:41
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AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert

Zitat:
Zitat von JayJay23 Beitrag anzeigen
Die Fragestellung ist, ob die Tante (welche Eigentümerin des Buches ist) das Buch vom Antiquitätenhändler heraus verlangen kann!
Natürlich!

Der Händler ist nie Eigentümer geworden oder gewesen.

Eigentum kann nur vom Eigentümer übertragen werden, nicht vom Besitzer.

Ist schon lange her und war auch nur Wahlpflichtfach:
985 BGB war es, glaube ich.

Sie ist immer noch Eigentümerin des Buches.

Ersitzen ist auch nicht gegeben, weil noch keine, ich glaube 10 Jahre verstrichen sind.

pauline
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  #15 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 21:20
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AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert

Zitat:
Zitat von paulineJ Beitrag anzeigen
Natürlich!

Der Händler ist nie Eigentümer geworden oder gewesen.

Eigentum kann nur vom Eigentümer übertragen werden, nicht vom Besitzer.

Ist schon lange her und war auch nur Wahlpflichtfach:
985 BGB war es, glaube ich.

Sie ist immer noch Eigentümerin des Buches.

Ersitzen ist auch nicht gegeben, weil noch keine, ich glaube 10 Jahre verstrichen sind.

pauline
Hach ja, so einfach ist Jura...
Sofern man nur einen Paragraphen kennt....
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  #16 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 21:23
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AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert

Zitat:
Zitat von paulineJ Beitrag anzeigen
Eigentum kann nur vom Eigentümer übertragen werden, nicht vom Besitzer.
Bevor Bratis Ironie überlesen wird: Das stimmt nicht. Beim gutgläubigen Erwerb geht es gerade darum, dass man Eigentum vom Nichtberechtigten erwirbt (z. B. § 932 BGB).
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  #17 (permalink)  
Alt 08.03.2012, 11:24
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AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert

Also ich schreibe momentan die gleiche Hausarbeit und habe da eine etwas andere Ansicht was die Gutgläubigkeit angeht... Ich kopiere hier mal den originalen Sachverhalt herein:

Um das nötige Restgeld schnellstmöglich zu bekommen, will sie ein sehr altes Kochbuch ihrer Tante (T) beim Antiquitätenhändler A verkaufen. Die Tante hatte der K das Kochbuch ausgeliehen für die Vorbereitung der bevorstehenden Geburtstagsfeier der Mutter der K. A, der den wahren Sammlerwert des Buches (1000 €) kennt, zahlt der K erfreut den von ihr verlangten Preis in Höhe von 400 €. Wegen des hohen Wertes des Buches und des im Buchdeckel eingetragenen Namens der T zweifelt er aber an der Eigentümerstellung der K.

Also für mich wird nicht ersichtlich, dass die Zweifel erst danach aufkamen. Dort steht: "Wegen des hohen Wertes des Buches und des im Buchdeckel eingetragenen Namens...", und den Wert des Buches kannte er ja schon bevor er es gekauft hat. Und außerdem hat er sich das Buch vor dem Kauf auch schonmal angesehen und den Namen entdeckt. Und wenn aus diesem beiden Tatsachen der Zweifel entsteht, müsste er also schon vor dem Kauf entstanden sein.

Oder?
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  #18 (permalink)  
Alt 08.03.2012, 11:31
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AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert

Das Wort "aber" deutet für mich darauf hin, dass die Zweifel bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren: er zahlt, aber (= obwohl)...

Somit also ist "kein gutgläubiger Erwerb wegen zumindest grober Fahrlässigkeit" denkbar.
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  #19 (permalink)  
Alt 08.03.2012, 17:26
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AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert

Für ne Hausarbeit sicher richtig. Bezug nehmend auf den grandiosen Beitrag Nr. 12 hätte er aber eig. auch fragen können, was es mit dem Namen auf sich hat.
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  #20 (permalink)  
Alt 08.03.2012, 17:52
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AW: Minderjähriger verkauft geliehenes unter Wert

Ich verstehe das "aber" in Deinem Beitrag nicht.

Hätte er fragen müssen (= grob fahrlässig, kein gutgläubiger Erwerb)?
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