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Mehrkosten / Zusatzaufwand des Steuerberaters! Wer muss zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Mehrkosten / Zusatzaufwand des Steuerberaters! Wer muss zahlen? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 20:55
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Mehrkosten / Zusatzaufwand des Steuerberaters! Wer muss zahlen?

Mehrkosten / Zusatzaufwand des Steuerberaters! Wer muss zahlen?
Angenommen wir haben folgen Fall:

Der Ex-Ehepartner beauftragt „seine“ Steuerberaterin des Vertrauens zur Anfertigung der Steuererklärung mit der gemeinsamen Veranlagung. Die Ex-Frau hätte gerne eine getrennte Veranlagung beim Finanzamt eingereicht, dieses wurde Ihr aber gerichtlich verwehrt.
Nun bekommt der Ex-Ehemann von seiner Steuerberaterin eine Rechnung in der der Posten „Zusatzkosten durch verschiedene Tätigkeiten im Zusammenhang mit der gemeinsamen Veranlagung mit Ihrer geschiedenen Frau §57 Abs. 3 StBerG Art.15 JStG 2007“ aufgeführt ist, also ein Mehraufwand.
Diesen Posten soll nun die Ex-Ehefrau laut des Ex-Ehemanns zahlen. Ist dieses rechtens? Gerade mit dem Hintergrund, dass die Steuerberaterin durch den Ex-Mann ausgesucht und beauftragt wurde die Steuererklärung anzufertigen.
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Alt 09.11.2011, 22:11
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AW: Mehrkosten / Zusatzaufwand des Steuerberaters! Wer muss zahlen?

Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch.
Wer hat also mit wem einen Vertrag geschlossen?

Er hätte sich eine Vollmacht geben lassen sollen, daß er im Auftrag seiner Ex handelt.

Dann wäre seine Lage günstiger.

pauline
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  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 22:43
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AW: Mehrkosten / Zusatzaufwand des Steuerberaters! Wer muss zahlen?

angenommen es gibt keine vollmacht und der ex-mann hat den steuerberater beauftragt!
wäre es in diesem fall wirklich so einfach bzw. eindeutig?
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