Dies ist eine Diskussion zu Mandat ist das ein Vertrag? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Mandat ist das ein Vertrag? Angenommen Anwalt A hat das Mandat des Klägers K angenommen und 800 € Kostenvorschuss verlangt und erhalten. Nach dem Erhalt des Vorschusses sind fast 2 Jahre vergangen, ohne das A seine Tätigkeit aufgenommen hat. A wurde dazu von K schriftlich (9x) aufgefordert, die Arbeit aufzunehmen - ohne Erfolg. Hinweis des A an K: Er könnte ja sein Mandat niederlegen wenn K ihn darum Bitten würde. Was könnte K tun um a) sein Geld wiederzubekommen oder b) den A erfolgreich aufzufordern? Danke! |
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| AW: Mandat ist das ein Vertrag? Unverständliches Verhalten. Das Mandatsverhältnis beruht auf einem Dienstvertrag. Den kann K jederzeit kündigen. Nach der Kündigung hat K Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses in voller Höhe, wenn A tatsächlich keine Leistungen erbracht hat. Außerdem kann man hier auch über einen Anspruch auf Verzinsung des Vorschusses für die Vergangenheit nachdenken. Zusätzlich über den Ersatz des aus der Nichtbearbeitung des Mandats entstandenen Schadens. So, wie der Fall liegt, könnte K im Ergebnis selbst dann Anspruch auf Rückzahlung des vollen Vorschusses haben, wenn A anwaltliche Leistungen ebracht hätte - nämlich unter anderem dann, wenn die Kosten für ein vergleichbares Mandat an einen anderen Rechtsanwalt mindestens 800 EUR betragen würden. Zu a. Praktisch wäre hier zunächst das Mandat nachweisbar zu kündigen (auch wenn das für die Kündigung nicht erforderlich ist, sollte man darin den Kündigungsgrund angeben), dann sofortige (kurzfristig terminierte) Rückzahlung des Vorschusses (ggf. Zinsen) zu fordern, anschließend Zahlungsklage zu erheben. Mahnverfahren kann man vorschalten, wenn man will, wird aber im Zweifel nur verzögern. Zu b. Zur Leistung? Gar nicht, wenn der RA nicht will, da er das Mandat ebenfalls jederzeit kündigen kann (das kann er in der Tat - macht sich dafür aber ggf. schadenserdsatzpflichtig). Soweit der zivilrechtliche Teil. Einen solchen Fall darf man gerne auch der RAK (Anwaltskammer) zur Kenntnis bringen, die ggf. eine Verletzung des Standesrechts feststellt (das hat aber zivilrechtlich keine Auswirkungen).
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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