Dies ist eine Diskussion zu Mahnung vor Rechnung - wann beginnt Verzug innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Mahnung vor Rechnung - wann beginnt Verzug man stelle sich folgenden Fall vor: P erhält regelmäßig Lieferung von M im medizinischen Bereich. M liefert auf Bestellung von P und besorgt auch entsprechende Verordnungen von Ps Arzt und legt sie den Rechnungen bei. Beiden Parteien ist klar, das die hohen Kosten von P privater Krankenkasse erstattet werden und dann regelmäßig von P bezahlt werden. Auf diese Weise arbeiten P und M drei Jahre und rund 30.000 € problemfrei zusammen. Anfang Februar erhält P eine Mahnung über zwei Rechnungen von Dezember, ignoriert diese aber, da er seit Juli keine Leistung mehr erhalten hat und an einen Irrtum glaubt. Auf die zweite Mahnung reagiert P dann, und teiilt M mit, das er keine Rechnung und auch nicht die dazugehörigen Verordnungen erhalten hat. Er bittet M, schriftlich dazu Stellung zu nehmen. M klärt telefonisch auf, das die Rechnung für Leistung aus März sei. P und M einigen sich darauf, das M Zweitschriften der Rechnungen und Verordnungen schickt, P bei der Kasse einreicht und anschließend zahlt. Zweitschriften treffen nach wenigen Tagen bei P ein. Die Rechnungen über insgesamt. 1100 €, haben den Vermerk "sofort zahlbar", aber keinen Hinweis auf Verzugsfolgen. 1. Frage: Ab wann befindet P sich in Verzug? Ca. 6 Wochen später erhält P ein Schreiben vom Inkassounternehmen I. Dieses Schreiben kreuzt sich mit der Zahlung von P. (Poststempel = Belastungsdatum des Konto). 2. Frage: Ist P nun zur Zahlung der Inkassogebühren verpflichtet? 3. Frage: Sind die Kosten von 170€ angemessen, ab wann dürfen Zinsen 50€ berechnet werden? Angenommen P weist nach, dass I dem M die Forderungen in der Art abnimmt, dass M dafür keine Kosten entstehen. 4. Frage: Ist P dann verpflichtet die Inkassogebühren an I zu zahlen. Ich bin höchst gespannt auf Eure Meinungen. Schon vorab ein Danke Gruß Wiero |
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