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Mahnung für vom Aussteller gegenstandslos gemachte Rechnung

Dies ist eine Diskussion zu Mahnung für vom Aussteller gegenstandslos gemachte Rechnung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 18.06.2007, 23:08
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Mahnung für vom Aussteller gegenstandslos gemachte Rechnung

Guten Tag.

Man stelle sich folgendes Szenario vor:

Person Mustermann nimmt Leistungen von Gemeinde Musterstadt in Anspruch. Jene Leistungen werden von der Gemeinde in Rechnung gestellt. Einen Tag später kommt erneut Post von der Gemeinde, inklusive eines Schreibens, in der die vorherige Rechnung als fehlerhaft deklariert wird und gebeten wird, sie durch die aktuelle Rechnung zu ersetzen.

Person M. bezahlt also Rechnung 2.

Wochen später erreicht Person M. wieder Post von der Gemeinde, es wird gemahnt, Rechnung 1 zu zahlen.

Hierzu nun meine Fragen:

Muss die Mahnung bezahlt werden, obwohl die Rechnung vom Aussteller selbst als gegenstandslos deklariert wurde?

Wenn Person M. nun auch Rechnung 1 auf Grund der Mahnung gezahlt wurde, kann sie nun trotzdem den Betrag wieder zurückfordern?
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