Dies ist eine Diskussion zu Mahnbescheid rechtens? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Mahnbescheid rechtens? kann jemand zu folgenden Fall konkret eine Antwort geben? Person A wohnt in X, da er in seiner Stadt aber keine Arbeit hat, fängt er in seinem ehemaligen Heimatort Y an zu arbeiten und wohnt bei seinen Eltern. Er ist dort nicht gemeldet und hat nun auf die Adresse seiner Eltern einen Mahnbescheid erhalten. Ist dieser Mahnbescheid rechtens, bzw. ist er rechtsgültig oder muss dieser nicht eigentlich auf die Adresse in der Stadt x lauten wo Person A auch gemeldet ist? Vielen Dank für eine konkrete Antwort |
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| AW: Mahnbescheid rechtens? Relevant ist lediglich, dass der Mahnbescheid zugeht. Definition des Zugangs ist: "Für den Zugang einer verkörperten Willenserklärung ist es nötig, dass die Willenserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Zugrundelegung gewöhnlicher Verhältnisse mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger zu rechnen ist." In den Machtbereich dürfte sie vorliegend spätestens dann gelangt sein, wenn A den Brief ausgehändigt bekommt. Damit sollte sie auch zugegangen sein. Wo die Mahnung hingeschickt wird ist irrelevant, so lange sie dem A zugeht. |
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| AW: Mahnbescheid rechtens? also heisst das im Klartext, es ist egal wo man den Mahnbescheid bekommt, hauptsache er wurde zugestellt und somit ist er rechtens und muss dem zufolge auch bezahlt werden. Ist das so richtig? |
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| AW: Mahnbescheid rechtens? über eventuelle inhaltliche fehler der mahnung kann ich keine aussage treffen. aber zugegangen ist er, ja. |
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| AW: Mahnbescheid rechtens? was wären denn evt. Fehler? |
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| AW: Mahnbescheid rechtens? |
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| AW: Mahnbescheid rechtens? das müsste ich erst in Erfahrung bringen. |
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| AW: Mahnbescheid rechtens? Bei den Zinsen verrechenn sich die meisten |
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