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Mahnbescheid bei Obdachlosigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Mahnbescheid bei Obdachlosigkeit innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 18:33
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Mahnbescheid bei Obdachlosigkeit

Hallo werte Gemeinde!

Mal eine generelle Frage zum Ablauf solcher gerichlichen Mahnbescheide:

Wenn man Mahnungen erhalten hat bzw. in anderer Sache ein gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen ist und gegen diesen Widerspruch eingelegt wurde und man danach obdachlos wird und als solcher auch gemeldet ist (Personalausweis) stellt sich mir die Frage, wie der weitere Verfahrensweg ist.

Man muss ja irgendwie "greifbar" sein, damit Zustellungen des Gerichts (ggf. Einleitung des Verfahrens durch Klagebegehren des Gläubigers nach Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid oder der gerichtl. Mahnbescheid als solches) erfolgen können.

Wie funktioniert das denn bei Obdachlosen?

Es dankt für die Rückmeldung

RH
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  #2 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 19:27
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AW: Mahnbescheid bei Obdachlosigkeit

Die Öffentliche Bekanntmachung / Zustellung.

Im Amtsgericht werden Titel, Ladungen, etc. 14 Tage ausgehangen.

Man sollte zumindest eine Adresse für die Post angeben. Und wenn die Post bei einem Rechtsanwalt landet oder in einem Obdachlosen- Betreuungsheim.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 19:37
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AW: Mahnbescheid bei Obdachlosigkeit

Also gehe ich Recht davon aus, dass nach dem ger. Mahnbescheid, ob mit oder ohne WS, ein Vollstreckungsurteil ergeht und im Zweifel, oder gar sicher, aufgrund der Obdachlosigkeit Haftbefehl ergeht. Richtig?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 19:39
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AW: Mahnbescheid bei Obdachlosigkeit

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Die Öffentliche Bekanntmachung / Zustellung.

Im Amtsgericht werden Titel, Ladungen, etc. 14 Tage ausgehangen.

Man sollte zumindest eine Adresse für die Post angeben. Und wenn die Post bei einem Rechtsanwalt landet oder in einem Obdachlosen- Betreuungsheim.
Aber wohin soll denn das Mahngericht den Mahnbescheid senden? Demnach müssten alle Obdachlosen in die zustädigen Mahngerichte zur Einsicht?. Verstehe ich das richtig?
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  #5 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 20:50
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AW: Mahnbescheid bei Obdachlosigkeit

Zitat:
Zitat von Rettungshelfer Beitrag anzeigen
Aber wohin soll denn das Mahngericht den Mahnbescheid senden? Demnach müssten alle Obdachlosen in die zustädigen Mahngerichte zur Einsicht?. Verstehe ich das richtig?
So funktioniert die öffentliche Zustellung.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 20:58
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AW: Mahnbescheid bei Obdachlosigkeit

Nicht in das Mahngericht. In das Amtsgericht des jeweiligen Betirkes.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 21:02
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AW: Mahnbescheid bei Obdachlosigkeit

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Nicht in das Mahngericht. In das Amtsgericht des jeweiligen Betirkes.
Bezirk des Gläubigers oder dea Schuldners?
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  #8 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 21:28
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AW: Mahnbescheid bei Obdachlosigkeit

Natürlich in den Amtsgerichtsbezirk des Schuldners.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 02:03
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AW: Mahnbescheid bei Obdachlosigkeit

Und der Obdachlose hat sowas ?
Wandern die nicht ständig umher ?
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  #10 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 19:13
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AW: Mahnbescheid bei Obdachlosigkeit

Im Zweifelsfalle am zuletzt bekannten Ort.

Auch kann sich der Obdachlose wohnsitzlos in einer bestimmten Kommune melden.
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