
16.11.2009, 06:41
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| Lieferverzug - Kaufpreisminderung möglich? Angenommen A kauf ein Auto und der Verkäufer gibt als verbindlichen Liefertermin den 06.11.2009 an. Beide Parteien einigen sich, dass es sich um maximal 2 Tage verzögern könnte, wegen Serviceleitungen an dem Auto (TÜV, AU etc). Am 6.11. geht A zum Händler, will sein Auto holen und wird auf den 9.11.2009 vertröstet. Am 9.11. das selbe Spiel. Der Verkäufer sichert dem A zu, dass das Auto bis zum 13.11. fertig ist, woraufhin A das Auto vorweg schon bei der Zulassungsstelle anmeldet. Am 13.11. will A sein Auto holen und wird wieder auf den 16.11. vertröstet. Kann A jetzt bereits Kaufpreisminderung verlangen? Gegebenenfals auch Schadenersatz, da ja die Kfz-Versicherung und Steuer bereits zu zahlen ist, für eine Auto, was A nicht hat? Als fixer Termin war ja bereits der 6.11. angegeben.
Besten Dank für Ihre Antworten.
MfG |