Dies ist eine Diskussion zu Leihen => kostenlos innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Leihen => kostenlos ich habe mal eine Frage zu der Definition von Leihen und Mieten. Es handelt sich zwar bei diesem fiktiven Fall mehr um eine sehr geringe Summe, aber mich würde mal das Grundsätzliche daran interessieren. Ein Fitnessstudio wirbt auf der Homepage damit, dass man für 10€ pro Person Sqash spielen kann. Dort steht weiter, dass Schläger und Ball gerne GELIEHEN werden. Nach allen gefundenen Definitionen ist Leihen kostenloses überlassen, im Gegensatz zu mieten. Jetzt beim Bezahlen wollte das Fitnessstudio Geld haben für das Leihen der Schläger. Ist das Rechtens? Oder kann man sich darauf berufen das es kostenlos sein muss? Vielen Dank Bluesmoke |
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| AW: Leihen => kostenlos Es kommt darauf an, was die Parteien gewollt haben- speziell der Betreiber des Studios, 133 BGB. da wären dann die genauen Vertragsbedingungen interessant. |
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| AW: Leihen => kostenlos Hmm ok die genauen Vertragsbedingungen eknn ich so natürlich nicht. Wer liest sich schon die AGBs durch bevor man nen Squash Court mietet .Schade, hatte gehofft, dass "Leihen" auch rechtlich irgendwie als kostenloses übereignen definiert wäre und man es daraus klar erkennen könnte. Denn auf der Homepage stand leihen und die Servicekraft in diesem fiktiven Fall meinte auch, dass man die Schläger gerne bei ihr leihen kann. Es viel nur beim Court das Wort mieten. |
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| AW: Leihen => kostenlos Schon mal was von Leihgebühr gehört ![]() In Büchereien leiht man sich Bücher gegen Gebühr, in der Videothek leiht man sich Filme gegen Gebühr, usw...
__________________ Zitat:
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| AW: Leihen => kostenlos Ehrlich gesagt nein. In der Bücherei wo ich immer war, war das ausleihen von Büchern kostenlos, man hatte "nur" einen Jahresbeitrag und musste bei Überziehung der Zeit was als Strafe zahlen. Und in der Videothek stand ohne Witz immer Mietgebühr |
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| AW: Leihen => kostenlos Zitat:
OK, LEIHwagen schon mal gehört?
__________________ Zitat:
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| AW: Leihen => kostenlos Hier liegt wohl ein "versteckter Einigungsmangel" im Sinne des § 155 BGB vor, da die Vertragsparteien zwar von einem geschlossenen Vertrag (also von einer beiderseitigen Einigung in allen Vertragspunkten) ausgehen, was aber objektiv nicht zutrifft. Wenn aber allein die Platzmiete 10.- € pro Stunde beträgt (auch mit eigenen Schlägern und Ball), dann ist der Begriff der "Leihe" wohl nicht rechtstechnisch auszulegen, sondern eher als Miete zu verstehen (Grund: warum sollte der Vertragspartner die Sportgeräte kostenlos zur Vefügung stellen? Wenn er dies wollte, hätte er werbewirksam herausgestellt, dass er die Schläger etc. ggf. "kostenlos" verleiht. Ansonsten entspricht es eher der üblichen Verfahrensweise, ein Entgelt für die "Leihe" zu verlangen). In solchen Fällen des "versteckten Einigungsmangels" gilt das Vereinbarte (also "entgeltliche" Leihe, hier wären die Vertragsbedingungen maßgebend), weil in Anbetracht des nur geringen Betrags davon auszugehen ist, dass der Vertrag auch unabhängig von dem Einigungsmangel geschlossen worden wäre (§ 155 BGB). |
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| AW: Leihen => kostenlos Auto-Verleih - Boots-Verleih - Werkzeug-Verleih - Fahrrad-Verleih - Kostüm-Verleih vs Auto-Vermietung - Boots-Vermietung - Werkzeug-Vermietung - Fahrrad-Vermietung - Kostüm-Vermietung Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Leihvertrag |
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| AW: Leihen => kostenlos Zitat:
![]() Allerdings hat mir sogar damals als ich mir mal nen "Wagen geliehen" habe, mich der Servicetyp aufmerksam gemacht, das es Mietwagen heißt ![]() @ Backs & Nordhesse: Danke für die Erklärung. |
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