Dies ist eine Diskussion zu Lebenslanges Wohnrecht Vertragsbruch innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Lebenslanges Wohnrecht Vertragsbruch nehmen wir mal an Mutter-B von A kauft ein Haus, was sanierungsbedürftig ist, sie hat einen Sohn-A, der ihr gegen ein lebenslanges Wohnrecht, was ins Grundbuch eingetragen werden soll, die Sanierungsarbeiten für das Haus durchführen will. Auch mit Hilfe anderer Handwerker, die B bezahlt, bzw. die Kosten hierfür übernimmt, sowie sämtliche Materialkosten. Diese Zusage des Grundbucheintrags ist nach Aufnahme der Arbeiten durch A von B nie ergangen. Neben dieser Absprache wollte A auch eine Miete an B entrichten, was durch einen schriftlich genormten Mietvertrag festgehalten wurde. was nicht schriftlich festgehalten wurde ist das lebenslange Wohnrecht. Dies ist von A nur durch Zeugen und erweiterte Zeugen zu beweisen. Die Hauptzeugen-aussage, wäre beim Notar, wo B beim Kaufvertrag auch die Eintragung des lebenslangen Wohnrechts mündlich äusserte, der Notar aber auf einen neuen Termin verwies, da alle Dokumente jetzt schon für den Kauf fertig gestellt waren. Mit dabei saß der Vertreter der Stadt. Dies ist jetzt aber auch schon 2,5 jahre her, somit fragwürdig ob diese Personen hier eine klare Aussage treffen können. Zudem hat A noch Freunde, die im nahen Umfeld des Beklagten stehen, davon gewußt, dass A die Fertigstellung des Hauses deswegen macht, damit er ein lebenslanges Wohnrecht bekommt. A hat die Sanierung soweit es A, der Tischler ist, möglich ist, in einem vom Kaufvertrag abgemachten Bezugsfertigstellungstermin (Vorgabe des Verkäufers, in diesem Fall die Stadt)erbracht. Der Bauzustand nach 2 jahren, war für die Stadt ausreichend, um keine Klage zu erheben, noch wurden Forderungen gestellt der Nachbesserung. (Inhalt des Kaufvertrages) Nachdem sich der Baufortschritt nun etwas zögerlich weiterzog, klagt B auf Einhaltung der geforderten Mietzahlung obwohl B die mündliche Zusage gegeben hat, auf einen Teil der Miete zu verzichten, damit A sich voll auf die Fertigstellung des Hauses konzentrieren kann. Jetzt will B, dass A auszieht, da er nicht die im Mietvertrag geregelte Miethöhe von X bezahlt hat. meine Frage ist, wo bleibt das lebenslange Wohnrecht für A, ist dieses einklagbar, ohne schriftlichen Beweis, sondern nur mit Zeugenaussagen? Zweitens, welche kosten kann A bei B gelten machen , was sein geleisteter Arbeitsaufwand von ca. 2200 stunden ausmacht, was nicht nur Tischlerarbeiten beinhaltet, sondern auch Fliesenleger, Zimmermannsarbeiten, etc.? Über Fragen oder Ideen und Antworten in diesem Fall wäre ich sehr dankbar. Geändert von friedhelm698 (09.07.2009 um 22:23 Uhr). |
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| AW: Lebenslanges Wohnrecht Vertragsbruch Der Sohn-A ist jetzt beim Rechtsanwalt seiner Wahl und der regelt es über eine Aufrechnung der erbrachten Leistungen am Haus. Hier wird von dem lebenslangen Wohnrecht abgeraten, da es nicht im Verhältnis stehen soll zu seinen erbrachten Leistungen. Und die Beweislast zu gering sein soll. Es wird ein Stundenlohn von gerademal 20,-- auf die 2200 Stunden gerechnet, um eine Aufrechnung der geforderten Miete zu erreichen und damit die Kündigung ausser Kraft zusetzen. Am 16ten ist Gerichtstermin... Wir sind gespannt, was der ehrenwerte Richter dazu zu sagen hat. Letzendlich will der Sohn wohnen bleiben, da er in vergangener Bauzeit schwere Entbehrungen in seinem Privatleben hinnehmen musste(Lebte während der ganzen Sanierungszeit in dem Haus unter schwersten Bedingungen, z.B. keine sanitären Anlagen, keine gesellschaftlichen Anlässe) Zu dem sind die Kosten des Umzugs, die Findung einer neuen Wohnung und einfach das Gefühl aus seinem Haus geworfen zu werden einfach ne harte Nummer. Aber bitte warten wir es ab, was das Gericht dazu sagen wird. |
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