Dies ist eine Diskussion zu Ladendiebstahl- Fangprämie oder Anzeige innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Ladendiebstahl- Fangprämie oder Anzeige ich hab mal wieder hier rum gesucht. Dabei fiel mir folgende Frage ein. Lieschen Müller geht in einen Laden. Fern ab von der Kasse liegt mitten im Kaffee eine Packung Zigaretten. Lieschen denk nicht viel, steht die Zigaretten ein. Nachdem sie durch die Kasse ist hält der Filialleiter sie auf. Im Büro gibt er ihr 5 Tage Zeit 50 Euro Strafe zu zahlen oder sie würde angezeigt werden. Der Filialleiter ist arg gesprächig, er erzählt das er die Packung dahin gelegt hat um "Junkies" eine Falle zu stellen. 1. Ist das normal zahlen oder Anzeige. Gilt nicht immer zahlen und Anzeige? 2. Es wurde ausdrücklich gesagt entweder oder. Heisst aber doch sie zahlt nicht, bekommt dann eine Anzeige. Die evtl nicht verfolgt wird, wegen geringfügigkeit bzw. die mit Sozialstunden geahndet wird. 3. Darf man einfach so "Fallen" auslegen? 4. Was ist denn wenn Lischen sagt das sie die Zigaretten zum Fundbüro bringen wollte. Wenn man doch davon ausgeht, das Zigaretten, Jugendschutz, nicht offen im Laden sein dürfen, kann es doch auch sein das Herr Y die Zigaretten verloren hat. Demzufolge wäre doch das Fundbüro der richtige Ort für die Zigaretten. Bin mal gespannt was ihr dazu denkt Gruß Birgit |
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| AW: Ladendiebstahl- Fangprämie oder Anzeige Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Ladendiebstahl- Fangprämie oder Anzeige Zu 1: Es ist ein Angebot die Sache "unjuristisch" zu klären. Wenn ich mich recht erinnere, ist das aufgrund des unmittelbaren Zusammenhangs auch legitim. Anders sähe es aus, sähe der F die L in einem anderen Laden klauen und sagt dann: 50€ oder Anzeige. Bin mir nicht ganz sicher, aber so sollte es sein. Korrigiert mich gerne. Zu 2: Ja, könnte hinkommen. Zu 3: Ja, darf man. Ändert aber die rechtliche Betrachtung. Vollendeter Diebstahl kommt nicht in Betracht, da es am Bruch fremden Gewahrsams fehlt. Wenn der F die Zigaretten gerade mit dem vorliegenden Gedanken auslegt, dann bricht die L ja gerade nicht mehr den Gewahrsam des F. Unterm Strich ist es dann ein untauglicher Versuch, wird also als versuchter Diebstahl bestraft. Zu 4: Die werden das für vollkommen unglaubwürdig halten und fragen, weshalb man es mit diesem Gedanken nicht bei der Marktleitung abgegeben hat. Der Eigentümer würde wohl zuerst dort suchen, wo er die Sache verloren haben könnte. Unglaubwürdig wäre es wohl auch, ein Päckchen Zigaretten extra zum Fundbüro zu tragen. |
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