Dies ist eine Diskussion zu Kündigung per Einschreiben angeblich nicht angekommen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Kündigung per Einschreiben angeblich nicht angekommen angenommen man kündigt einen Vertrag schriftlich per Einschreiben und dann heißt es der Brief sei nicht angekommen oder wurde eben irgendwo verschlampt was müsste man dann machen? Ist man in so einem Fall dann dennoch der Dumme und muss dasselbe nochmal abziehen? In so einem Fall kann man sich das Einschreiben ja auch schenken, weil es einem überhaupt nichts bringt. Selbst wenn der Brief per Einschreiben kommt können die ihn ja dennoch wegwerfen und dann behaupten von nichts zu wissen oder? |
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| AW: Kündigung per Einschreiben angeblich nicht angekommen Wenn man einen Zeugen dafür hat, dass in dem Einschreiben tatsächlich die Kündigung war, und wenn die Post bestätigt, dass sie das Einschreiben zugestellt hat, dann ist es Sache des Empfängers zu beweisen, dass ihm die Erklärung nicht zugegangen ist. Das dürfte im allgemeinen schwierig sein - und erst recht dann, wenn er schon eingeräumt hat, dass der Brief bei ihm auch "verschlampt" worden sein könnte. Damit hat er sich die Möglichkeit eines Gegenbeweises ziemlich verkürzt. Richtig ist allerdings, dass ein Einschreiben allein im Zweifel nichts Relevantes beweist, da man auch einen leeren Briefumschlag verschicken kann. Deshalb, wer vorsorgen will, sollte immer einen Zeugen haben, der das Eintüten einer bestimmten Erklärung und die Aufgabe bei der Post lückenlos bestätigen kann.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Kündigung per Einschreiben angeblich nicht angekommen Hallo, gehen wir von einem Einwurfeinschreiben oder von einem Übergabeeinschreiben aus? Einschreiben mit Rückschein? Privat bei der Post aufgegeben, richtig? Liebe Grüße BETTY |
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| AW: Kündigung per Einschreiben angeblich nicht angekommen Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Kündigung per Einschreiben angeblich nicht angekommen Hallo, es macht einen Unterschied. Hier mal zwei Links zum Thema "Einwurfeinschreiben" mit Gerichtsurteil: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=298 http://msa.de/kanzlei/steuertipps/de...wurf-eins.html Einschreiben mit Rückschein würde vor Gericht als Zustellbeweis anerkannt. Die Beweislast, daß tatsächlich zugestellt wurde, liegt beim Absender. Liebe Grüße BETTY |
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| AW: Kündigung per Einschreiben angeblich nicht angekommen Dies besagt aber im Umkehrschluss nicht, dass nicht auch das Zeugnis des Postmitarbeiters genügen würde. |
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| AW: Kündigung per Einschreiben angeblich nicht angekommen @BETTY, #5: Ist für mich beides ohne weiteres nicht nachvollziehbar. Für den Zugang genügt grundsätzlich der Einwurf in den Briefkasten des Empfängers. Den Einwurf muss dann der Absender beweisen. Danach obliegt dem Empfänger Darlegung und Beweis der Umstände, die gegen den Zugang sprechen. Ein Einwurf-Einschreiben ist im Ergebnis wie der Einwurf durch einen Boten. Wenn ich einen Zeugen dafür habe, dass ich den Brief in den Briefkasten eingeworfen habe, oder wenn ich einen Boten habe, der den Einwurf vorgenommen hat oder bezeugen kann, oder wenn der Postmitarbeiter den Einwurf bezeugen kann - sollte das alles als Beweis für den Zugang taugen. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass der Postmitarbeiter in der Regel nicht mit Sicherheit bezeugen kann, dass er den Brief in den richtigen Briefkasten eingeworfen hat - in der Regel ist es ja ein Massengeschäft und kann es dabei zu Irrtümern kommen. Womöglich würde man an einer solchen Aussage auch eher zweifeln dürfen. Insoweit kann ich die o. g. Meinungen nachvollziehen, aber nicht pauschal. Die Urteilsbegründung (vor allem des OLG) wäre interessant. Andererseits: Eine gerichtliche Zustellung mit Postzustellungsurkunde durch Einlegung in den Briefkasten ist - was den Zugang angeht - technisch gesehen auch nichts anderes als ein Einwurf-Einschreiben: In beiden Fällen behauptet und dokumentiert der Postmitarbeiter (heutzutage ja in der Regel kein Beamter mehr, oft genug Zeit- undLeiharbeiter) ja die ordnungsgemäße Zustellung. Die Annahme, dass ein solcher Mitarbeiter bei einer PZU weniger Fehler macht als bei einem Einwurf-Einschreiben - finde ich auf den ersten Blick nicht einleuchtend. Wenn man also für die gerichtliche Postzustellung den dokumentierten Einwurf genügen läßt - warum nicht auch beim Einwurf-Einschreiben? Dass die gerichtliche Postzustellung eine gesetzliche Grundlage hat, ist eine Sache; man darf aber doch wohl daraus auch die Überzeugung des Gesetzgebers ableiten, dass dieses - dem Einwurf-Einschreiben analoge - Verfahren hinreichende Gewähr für einen ordnungsgemäßen Zugang bietet.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Kündigung per Einschreiben angeblich nicht angekommen Hallo, Soliton, sehe ich ganz genauso...die Gerichte aber leider nicht. Eine PZU läßt sich nur mit dem Gegenbeweis entkräften. Ein Einwurfeinschreiben wird durch die bloße Behauptung, es nicht bekommen zu haben, entkräftet. Unterschied zwischen PZU und EWE ist in meinen Augen nur, daß das eine Behörden vorbehalten ist. Das Einwurfeinschreiben ist das private Pendant dazu. Bin gerade selbst leider mit einer ähnlichen Konstellation vor Gericht gescheitert, bzw. gar nicht erst vor Gericht gegangen, weil meine Anwältin mir keine Chancen ausgerechnet hat... Liebe Grüße BETTY |
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| AW: Kündigung per Einschreiben angeblich nicht angekommen Sauerei.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Kündigung per Einschreiben angeblich nicht angekommen Hallo, ich kenne mich mit den verschiedenen Einschreibe-Möglichkeiten nicht so aus. Die teuerste Variante war es jedenfalls nicht, sondern die zweitteuerste Variante. Dort bekommt man einen Beleg, dass man es abgeschickt hat. Ob dann allerdings noch mal jemand gegenzeichnen muss weiß ich nicht ich glaube eher nicht. Wäre so ein Einschreiben also wertlos? |
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