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Kündigung - Ja oder Nein?!

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung - Ja oder Nein?! innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 19:11
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Question Kündigung - Ja oder Nein?!

Angenommen E (Ehemann) schreibt V, den Versicherer seiner Frau (F) an und teilt V u.a. mit, dass wenn V Ihre Mailings nicht bald stoppen würden, er die lfd. Verträge kündigen werde. Nun ist E nicht der Vetragspartner von V, sondern seine Frau F (auch Versicherungsnehmer).
Nichts ahnend bekommt E und F ein schreiben von V, dass die Versicherung nun wunschgemäß gekündigt sei und V bestätigt dass die Versicherung zum xy beendet sei.

E und F sind nicht böse darum und freuen sich darüber, dass sie nun keine Post mehr an V schicken müssten, mit der sie ihrerseits die Versicherung aufkündigen müssten.

Auf Nachfrage bei V, erklärte man E, dass man sein Beschwerdeschreiben und die Androhung einer Kündigung, eben als solche interpretiert habe und dem V egal sei, ob nun E oder F gekündigt habe oder nicht.

Wie sollte sich F verhalten, nochmals kündigen?! (Kündigungsbestätigung soll bereits an F ergangen sein)
Kann V überhaupt so handeln?!,

Denn,

1. ist E nicht der Vertragspartner und
2. ist keine Kündigung seitens VN, weder durch E noch durch F ausgesprochen worden

Wie immer, danke vorab für eine juristische Einschätzung der Sachlage.

Grüße

Yogi
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 21:05
V.I.P.
 
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AW: Kündigung - Ja oder Nein?!

Natürlich kann der Ehemann nicht den Vertrag der Frau kündigen.

F ist immer noch Versicherungsnehmerin.


Man kann es auf sich beruhen lassen und hoffen es passiert nichts und nach 2 Jahren fordert dann die Versicherung (innenrevision o.ä.) das Geld ein, da die Kündigung nicht erfolgte.


Wenn F kündigen will, muss sie das zwingend selbst tun.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 21:19
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AW: Kündigung - Ja oder Nein?!

Ich bin der Meinung, E kann selbstverständlich den Versicherungsvertrag der F kündigen. Voraussetzung ist aber, dass er zur Stellvertretung ermächtigt ist. Im vorliegenden Fall kann entweder von einer Ermächtigung oder zumindest von einer nachträglichen Genehmigung durch F ausgegangen werden. Da die Kündigung eine einseitige Willenserklärung erfordert, auf die zweifellos die Stellvertretungsregeln anwendbar sind, könnte E das grds. machen. Die Stellvertretung ist nur bei sog. höchstpersönlichen Rechtsgeschäften ausgeschlossen, zB Eheschließung oder Testamentserrichtung.
Ausnahme wäre natürlich, wenn im Versicherungsvertrag sog. gewillkürte Höchstpersönlichkeit vereinbart wurde, d.h. eine Stellvertretung wurde vertraglich ausgeschlossen.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 21:26
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AW: Kündigung - Ja oder Nein?!

Aber noch hat die Frau es nicht genehmigt!
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  #5 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 21:31
V.I.P.
 
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AW: Kündigung - Ja oder Nein?!

abgesehen davon hat der ehemann ja gar nicht gekündigt, sondern lediglich die kündigung angedroht!
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  #6 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 21:34
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AW: Kündigung - Ja oder Nein?!

Ja, dass hier keine Kündigung seitens des E bzw. F vorliegt is klar. Er hat ja keine ausgesprochen.

@ casa: Für mich hörte das so an, als wollten Sie generell eine Stellvertretung bei der Kündigung ablehnen
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