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Kündigung Fitnesvertrag wegen Umzug - Wie verhalte ich mich jetzt?

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Fitnesvertrag wegen Umzug - Wie verhalte ich mich jetzt? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  • 1 Post By Angelito

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  #1 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 15:29
FitnessOpfer
Gast
 
Beiträge: n/a
Kündigung Fitnesvertrag wegen Umzug - Wie verhalte ich mich jetzt?

Hallo Zusammen,

ich ziehe im Dezember um (neue Arbeitsstelle 500km weit weg in einem anderen Bundesland). Ich habe einen Fitnessstudio-Vertrag in in Baden-Württemberg (Südbaden). Der Vertrag geht noch bis 07.2012. Eine Außerordentliche Kündigung wegen Umzug wird in dem Vertrag / AGBs weder beschrieben noch ausgeschlossen, sondern gar nicht erwähnt. Der Anbieter stimmt einer außerordentlichen Kündigung zum 31.12.2011 nicht zu. Nach Eigenrecherche in div. Foren im Internet habe ich rausgefunden, dass die Rechtslage in Deutschland hier nicht einheitlich ist. Manche Gerichte in Deutschland entschieden hier gegen die Studios, manche Gerichte wohl auch gegen den Kunden. Die Kunden berufen sich auf $314 BGB. Im Übrigen ist es seriöse Geschäftspraxis, die Kunden aus dem Vertrag zu lassen.

Ich habe den gesamten Schriftverkehr, incl. Einschreibeunterlagen, gut abgelegt und als letztes jetzt die Einzugsermächtigung widerrufen. Ich wollte zudem einen schriftlichen Grund des Studios haben, warum ich nicht aus dem Vertrag komme. Diesen Grund verweigert das Studio auch. Im letzten Schreiben des Studios steht jetzt, dass ich nun ab 01.01.2012 als „Barzahler“ betrachtet werde und dass ich die Beiträge von 01.2012 bis 07.2012 bis 18.11.2011 komplett überweisen muss.

Das war die Geschichte nun meine konkreten Fragen:
  1. Wie kann ich rausfinden, welches Gericht dafür zuständig ist und wie dieses spezielle Gericht hier in der Vergangenheit entschieden hat?
  2. Wie soll ich mich konkret auf das Schreiben des Studios verhalten, welches jetzt die Gesamtsumme bis 18.11.2011 haben möchte?
  3. Wie kann ich hier, ohne einen Anwalt zu bezahlen und vor ein Gericht zu ziehen (keine Zeit, Lust und Geld), das Studio so mit Argumenten unter Druck setzen, dass ich nicht zahlen muss?
  4. Was soll ich als absoluter Laie sonst tun (bitte Hilfe).

Weil ich mich kaum auskenne, werde ich wohl oder übel bis 18.11.2011 bezahlen, da ich 1000 Sachen im Augenblick erledigen muss. Es sei denn, mir wird geholfen […]

Tausend Dank und Schöne Grüße
Euer FitnessOpfer
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  #2 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 16:34
Senior Mitglied
 
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AW: Kündigung Fitnesvertrag wegen Umzug - Wie verhalte ich mich jetzt?

Ich antworte mal so, als wäre der Post den Forenregeln entsprechend erstellt worden.

Zitat:
Zitat von FitnessOpfer Beitrag anzeigen
  1. Wie kann ich rausfinden, welches Gericht dafür zuständig ist und wie dieses spezielle Gericht hier in der Vergangenheit entschieden hat?
  2. Wie soll ich mich konkret auf das Schreiben des Studios verhalten, welches jetzt die Gesamtsumme bis 18.11.2011 haben möchte?
  3. Wie kann ich hier, ohne einen Anwalt zu bezahlen und vor ein Gericht zu ziehen (keine Zeit, Lust und Geld), das Studio so mit Argumenten unter Druck setzen, dass ich nicht zahlen muss?
  4. Was soll ich als absoluter Laie sonst tun (bitte Hilfe).
1. Durch einen Blick in die ZPO erfährt man die Zuständigkeit (gleich am Anfang unter "Gerichtsstand"). Zunächst stellt sich die Frage, wer hier wen verklagen will. Will der Kunde auf Feststellung klagen, oder will er abwarten, bis der Unternehmer der Kunden verklagt. Was übrigens die bisherigen Entscheidungen angeht, so sollte man Bedenken, dass es in Deutschland kein "case law" gibt. Hier zählt das Gesetz, keine Urteile - und jeder Fall ist anders. Wenn man meint, die erste Instanz habe falsch entschieden, kann man ja in die nächste "aufsteigen".

2. Diese Frage darf nur ein Rechtsanwalt beantworten. Entscheiden müssen Sie aber auch dann selbst. Sie haben wohl ganz allgemein nur zwei Möglichkeiten: Entweder Sie bezahlen die Rechnungen, wie Sie es im Vertrag versprochen haben, oder nicht.

3. Gar nicht.

4. Zum Anwalt gehen oder die Rechnungen bezahlen. Sorry, ist der einzig vernünftige Rat. Insbesondere wenn man wirklich absoluter Laie ist. Anwälte sind übrigens nicht so teuer, wie die meisten Leute glauben. Am Telefon bei der Terminvereinbarung kann man ja mal fragen, wieviel die Erstberatung kosten würde.


Nur ganz allgemein will ich mal eins anmerken. Der BGH hat im Fall von 2-Jahres-Telekommunikations-Verträgen zu Recht entschieden, dass ein Umzug kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung gibt. Der Umzug, also der vermeintliche Grund für die Kündigung, liegt allein in der Sphäre des Kunden. Der Anbieter kann nichts dafür und es kann ihm auch egal sein, ob der Kunde irgendwann umzieht. Wenn der Kunde seine Lebensverhältnisse nicht so weit im Voraus planen kann oder will, dann soll er den Vertrag entweder nicht oder halt zu anderen Konditionen abschließen. Etwa, indem er kürzere Kündigungsfristen vereinbart. Aber die meisten Kunden verpflichten sich lieber lange und zahlen dafür niedrigere Monatsbeiträge...Selbst Schuld - so der BGH zu Recht.
Ich persönlich finde, dass das auf alle Verträge übertragbar sein sollte. Jeder hat es selbst in der Hand, Verträge zu schließen oder eben nicht. Wer meint, mündig genug zum Wählen, zum Äußern seiner Meinung und zu allen anderen Dingen zu sein, die eine freie Gesellschaft mit sich bringt, der sollte auch absehen, was eine 2-jährige Mitgliedschaft irgendwo für Folgen hat. Die Vorteile der Privatautnomie bringen eben auch Nachteile mit sich - nämlich dass man zu seinem Wort zu stehen hat. Wie gesagt, das ist meine persönliche Meinung. Die Gründe, auf denen sie beruht, sind aber die Grundpfeiler unserer Rechtsordnung, auch wenn der moderne Gesetzgeber immer weniger davon zu halten scheint. Und der moderne Bürger anscheinen auch.

Zitat:
Im Übrigen ist es seriöse Geschäftspraxis, die Kunden aus dem Vertrag zu lassen.
Unabhängig von der Rechtslage ist das hier aber jedenfalls falsch. Seriöse Geschäftspraxis ist es, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Höchst unseriös ist es, von einem anderen zu erwarten, dass dieser einen zum Spaß aus eben diesen Verpflichtungen entlässt und zu meinen, der andere habe keinen wirklichen Anspruch auf das Geld.

Zitat:
Ich wollte zudem einen schriftlichen Grund des Studios haben, warum ich nicht aus dem Vertrag komme. Diesen Grund verweigert das Studio auch
Der Grund dürfte wohl so banal sein, dass er kaum einer Erwähnung wert sein sollte: Ein Vertrag hat einzig und allein einen Zweck. Er ist verbindlich und soll dafür sorgen, dass sich beide Seiten eben nicht mehr lösen können. Das ist das Wesen und der einzige Existenzgrund des Vertrages.

Gruß Hafish
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  #3 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 17:25
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AW: Kündigung Fitnesvertrag wegen Umzug - Wie verhalte ich mich jetzt?

Ich halte mich bei meiner Antwort auch zurück, weil der Beitrag nicht den Forenregeln entspricht.

Um zu sehen, inwieweit die Sache mit dem Sachverhalt aus der neuen BGH-Entscheidung vereinbar ist, wäre es interessant zu wissen, welche weiteren Preismodelle das Studio noch angeboten hat. Bei dem Provider-Fall gab es - und das war einer der Hauptgründe - nämlich noch weitere, kürzere, Vertragstypen als die, die der Kunde gewählt hat.

Als Verbraucher finde ich diese Entscheidung natürlich nicht toll. Aber rechtlich gesehen völlig in Ordnung und nachvollziehbar: pacta sunt servanda.

Aus wirtschaftlicher Sicht würde ich es aber doch als Sinnvoll erachten, einen Kompromiss zu finden. Man könnte sich einigen, so dass der Betreiber seinen Gewinn bekommt, aber dass der Kunde den Rest nicht zahlen muss. Dann hätten beide was davon.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 19:04
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AW: Kündigung Fitnesvertrag wegen Umzug - Wie verhalte ich mich jetzt?

Wenn ich den 314(1) lese, könnte der Kunde durchaus einen Kündigungsgrund haben.
Aber es käme auf den Einzelfall an, ob der Kunde aus privaten Gründen umzieht, oder vielleicht von seiner Firma versetzt wird. Nur in diesem zweiten Fall, würde ich einen Kündigungsgrund sehen.

Aber es gibt eben auch 314(4).

D. h. es könnte Schadensersatz verlangt werden. Der sollte aber kleiner sein, als der volle Beitrag.

Also man sollte versuchen, sich gütlich auf einen vernünftigen Betrag zu einigen.
Vorteilhaft ist es sicher, wenn ein mit der Sache nicht befasster, die Gespräche ohne emotionale Beteiligung führt.

Ansonsten kann man vielleicht im Netz schon mal suchen, ob das Studio auch sonst so uneinsichtig ist.

pauline

Was die Erstberatung kostet, sollte man in der Tat vorher erfragen.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 23:26
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AW: Kündigung Fitnesvertrag wegen Umzug - Wie verhalte ich mich jetzt?

Ich glaube, du verstehst § 314 IV etwas falsch. Das ist keine Anspruchsgrundlage für Schadensersatz. Es muss also eine Pflichtverletzung vorliegen - eine auf § 314 I - erfolgreich - gestützte Kündigung wäre aber gerade keine Pflichtverletzung.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 23:35
V.I.P.
 
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AW: Kündigung Fitnesvertrag wegen Umzug - Wie verhalte ich mich jetzt?

Leute, der Beitrag entspricht nicht den Forenregeln, wenn Ihr das schon erkennt, warum verstoßt Ihr dann ebenfalls gegen die Forenregeln?

hpbi2250tn likes this.
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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #7 (permalink)  
Alt 30.10.2011, 11:15
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AW: Kündigung Fitnesvertrag wegen Umzug - Wie verhalte ich mich jetzt?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Leute, der Beitrag entspricht nicht den Forenregeln, wenn Ihr das schon erkennt, warum verstoßt Ihr dann ebenfalls gegen die Forenregeln?
Tun wir doch gar nicht. Unserer Antworten sind doch vollkommen allgemein gehalten und losgelöst vom Einzelfall. Die letzten 3 Beiträge etwa behandeln ganz abstrakt § 314...
Am grenzwertigsten ist wohl noch mein Text "Sie haben wohl ganz allgemein nur zwei Möglichkeiten: Entweder Sie bezahlen die Rechnungen, wie Sie es im Vertrag versprochen haben, oder nicht." Aber auch das ist keine Einzelfallberatung o.ä., sondern nüchterne, kalte Logik (die übrigens mit dem Hinweis auf einen Anwalt eingeleitet war).
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